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Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren im deutschen Recht

Im Falle einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit, bei der eine einfache Verwarnung wegen der mangelnden Geringfügigkeit nicht angemessen ist, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Gesetzgeber hat dessen Verfahrensweise im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Die Höhe der Geldstrafe wird vom Bußgeldkatalog bestimmt, der für einige grobe Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung auch die Anordnung eines Fahrverbots vorsieht. Sollten in einem konkreten Fall besondere Umstände vorliegen, darf die Geldstrafe von den Regelsätzen des Bußgeldes abweichen.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Das Bußgeldverfahren läuft im Allgemeinen in drei Abschnitten ab.
Die Ermittlung durch die Verwaltungsbehörde und die Ausstellung des Bußgeldbescheids erfolgen im ersten Teil, das Vorverfahren genannt wird. Im Zwischenverfahren kann die Verwaltungsbehörde gegebenenfalls selbstständig über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheiden, und sofern dies notwendig erscheint, den Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben. Der dritte Teil ist das gerichtliche Verfahren. Das Amtsgericht – oder bei Rechtsbeschwerden das Oberlandesgericht – entscheiden hierbei in erster Instanz.