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TelDaFax-Mahnschreiben: Verbraucherzentrale rät zur Gegenwehr

Kategorie: Strom

Ein Jahr ist es mittlerweile her, dass TelDaFax Insolvenz angemeldet hat. Für viele ehemalige Kunden des Stromanbieters ist das Kapitel jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen, denn sie erhalten immer noch Post von verschiedenen Inkasso-Unternehmen, in denen sie zu Zahlungen aufgefordert werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Betroffenen, sich aktiv zur Wehr zu setzen und die Forderungen zu bestreiten. TelDaFax-Mahnschreiben: Verbraucherzentrale rät zur Gegenwehr

Verbraucherzentrale hält Inkasso-Kosten für unberechtigt

Am 1.09.2011 ist das Insolvenzverfahren von TelDaFax eröffnet worden. Aufgrund der Schuldenlast des Unternehmens ist es unwahrscheinlich, dass alle Gläubiger, darunter viele ehemalige Stromkunden, die per Vorkasse gezahlt haben, bedient werden können. Der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bär versucht seither, offene Forderungen von TelDafax einzutreiben. Inkasso-Unternehmen wie Creditreform oder Accredis schreiben ehemalige TelDaFax-Kunden an und mahnen diese, offene Forderungen bei TelDaFax Services zu begleichen. Verbraucher können der Zahlungsaufforderung nachkommen, überhaupt nicht auf das Schreiben reagieren oder aber den Inkasso-Unternehmen antworten und die Zahlungsaufforderung zurückweisen. Für den Fall, dass Verbraucher nicht zahlen, wird ehemaligen TelDaFax-Kunden teilweise mit Inkasso-Kosten und einer Weitergabe der Kundendaten gedroht. Die Verbraucherzentrale NRW rät allen Betroffenen auf die Forderung der Inkasso-Büros zu reagieren und die Forderungen zurückzuweisen. Verbraucher sollen den Inkasso-Unternehmen mitteilen, dass sie die Forderungen bestreiten, da sie mit TelDaFax Services keinen Vertrag eingegangen sind. Die Verbraucherschützer raten, dies kurz zu begründen. Wird die Forderung zurückgewiesen, dann können Inkasso-Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nichts weiter machen. Sie wären weder dazu berechtigt Inkasso-Kosten zu verlangen, noch dürften sie personenbezogene Daten weitergeben.

Bei Klageschriften soll die Verbraucherzentrale informiert werden

Sollten ehemalige TelDaFax-Kunden nicht nur ein Schreiben eines Inkasso-Büros, sondern einen gerichtlichen Mahnbescheid oder gar eine Klageschrift erhalten, dann sollen sie sich persönlich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Inkassounternehmen Creditreform und Accredis haben gegenüber der Verbraucherzentrale NRW angekündigt, einige von der Insolvenz Betroffene, bei denen noch Forderungen ausstehen, exemplarisch zu verklagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, der hat laut Verbraucherzentrale aber nichts zu befürchten, sollte seine Versicherung jedoch über den Fall informieren. Einen Musterbrief zur Antwort auf ein Mahnschreiben eines Inkasso-Büros stellt die Verbraucherzentrale NWR auf ihrer Homepage zum download bereits. Der Musterbrief kann im PDF-Format hier heruntergeladen werden. Bild: 365-27 von Jeff Moss, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.