Hohe Gaspreise: Kartellbehörde Nordrhein-Westfalen hat Gasanbieter im Visier
Kategorie: Gas
Düsseldorf – Nicht nur Gasverbraucher beschäftigen sich mit den Gaspreisen. In Nordrhein-Westfalen stellte die zuständige Kartellbehörde bei 19 Gasanbietern hohe Gaspreise im Gaspreisvergleich fest. Die Kartellhüter des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums forderten daher die Versorger auf, die Gaspreise zu rechtfertigen. Misslingen die Erläuterungen oder kommen die Gasversorger der Aufforderung nicht nach, drohen Verfahren wegen Preismissbrauch.
Nicht nur bei Privathaushalten führt ein Gaspreisvergleich häufiger zu günstigen Gaspreisen und Ersparnissen bei den Gaskosten. Eine solche Entwicklung ist erwünscht und Ziel der Liberalisierung auf dem Gasmarkt. Doch nicht immer sind günstige Gaspreise garantiert. Wenn die Gaspreise zu hoch ausfallen, zieht das mitunter Ermittlungen nach sich. Genau das ist gerade in Nordrhein-Westfalen der Fall.
Ein Landesweiter Gaspreisvergleich im Zeitraum von Februar bis April 2010 förderte ungewöhnliche Gaspreise von 19 Gasanbietern zutage. Wobei die Gaspreise von immerhin 144 Gasversorgern verglichen wurden. Dem Gaspreisvergleich lagen jährliche Verbrauchswerte von 20.000, 35.000 und 90.000 Kilowattstunden (kWh) zugrunde. Die Gasanbieter bei denen nun die Kartellbehörde Ermittlungen aufgenommen hat, lagen mit ihren Gaskosten im Preisvergleich mindestens 10 Prozent über dem Landesdurchschnittspreis.
Nun liegt es an den betroffenen Gasversorgern, ihre Gaspreise gegenüber der Behörde zu rechtfertigen. Denn trotz eines unterschwelligen Vorwurfs von Preismissbrauch, können die Versorger gute Gründe für ihre hohen Gaspreise haben. Gelingt eine schlüssige Erklärung, brauchen die Anbieter nichts zu befürchten. Kommen Sie der Aufforderung, die Gaspreise zu rechtfertigen nicht nach, oder misslingt die Erklärung, könnten die Gaspreise allerdings auf Betreiben der Verwaltung gesenkt und ein Verfahren wegen Preismissbrauch eingeleitet werden.
Nicht nur bei Privathaushalten führt ein Gaspreisvergleich häufiger zu günstigen Gaspreisen und Ersparnissen bei den Gaskosten. Eine solche Entwicklung ist erwünscht und Ziel der Liberalisierung auf dem Gasmarkt. Doch nicht immer sind günstige Gaspreise garantiert. Wenn die Gaspreise zu hoch ausfallen, zieht das mitunter Ermittlungen nach sich. Genau das ist gerade in Nordrhein-Westfalen der Fall.
Ein Landesweiter Gaspreisvergleich im Zeitraum von Februar bis April 2010 förderte ungewöhnliche Gaspreise von 19 Gasanbietern zutage. Wobei die Gaspreise von immerhin 144 Gasversorgern verglichen wurden. Dem Gaspreisvergleich lagen jährliche Verbrauchswerte von 20.000, 35.000 und 90.000 Kilowattstunden (kWh) zugrunde. Die Gasanbieter bei denen nun die Kartellbehörde Ermittlungen aufgenommen hat, lagen mit ihren Gaskosten im Preisvergleich mindestens 10 Prozent über dem Landesdurchschnittspreis.
Nun liegt es an den betroffenen Gasversorgern, ihre Gaspreise gegenüber der Behörde zu rechtfertigen. Denn trotz eines unterschwelligen Vorwurfs von Preismissbrauch, können die Versorger gute Gründe für ihre hohen Gaspreise haben. Gelingt eine schlüssige Erklärung, brauchen die Anbieter nichts zu befürchten. Kommen Sie der Aufforderung, die Gaspreise zu rechtfertigen nicht nach, oder misslingt die Erklärung, könnten die Gaspreise allerdings auf Betreiben der Verwaltung gesenkt und ein Verfahren wegen Preismissbrauch eingeleitet werden.
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