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Wohngebäudeversicherung: Regelmäßige Anpassung schützt vor Ausfällen

Kategorie: Finanzen

Winterzeit ist Planungszeit. Während es draußen stürmt und schneit planen viele Hausbesitzer in der Behaglichkeit der eigenen vier Wände die anstehenden Baumaßnahmen für das kommende Frühjahr. Was dabei häufig vergessen wird: Umbaumaßnahmen, Ausbauten, Sanierungen und Modernisierungen haben einen deutlichen Einfluss auf den Gebäudewert. Wer beispielsweise einen Wintergarten anbaut, um auch während der dunklen Jahreszeit mit ausreichend Tageslicht versorgt zu sein, der erhöht zum einen den Wert seines Hauses und vergrößert zum anderen das Risiko eines Einbruchs. Diebe können sich nicht nur einen leichteren Zugang zu den Wohnräumen verschaffen sondern ebenso die Wertgegenstände und die Alltagsgewohnheiten der Hausbesitzer besser ausspähen.

Die Wohngebäudeversicherung sollte über die Veränderungen am Bau frühzeitig und vollständig informiert werden. Zum einen kann die erreichte Wertsteigerung so in die Versicherungssumme integriert werden, zum anderen erhält die Versicherung die Möglichkeit, das bestehende Risiko erneut zu kalkulieren. Die Meldung an die Versicherungsgesellschaft kann sowohl schriftlich als auch telefonisch erfolgen. Wer seiner Wohngebäudeversicherung eine Veränderung am Haus per Telefon mitteilt, der sollte darauf achten, dass die Gesellschaft hierüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt. Insgesamt bieten Veränderungen an Gebäudewert und Gefahrenrisiko einen guten Anlass, die bestehende Versicherung mit anderen Angeboten am Markt zu vergleichen. Die einzelnen Tarife unterliegen mitunter großen Schwankungen, so dass Hausbesitzer durch den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft viel Geld sparen können. Kündigungsmöglichkeiten für die bestehende Wohngebäudeversicherung bestehen zum einen im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfristen und zum anderen immer dann, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht oder wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist. Versicherungskunden sollten beachten, dass ihnen in beiden Fällen lediglich vier Wochen bleiben, um eine Kündigung auszusprechen.
Tags: Gaspreise