E.on macht Atomkraft-Rückbau von Verfassungsklage abhängig
Kategorie: Strom
Vor einem Jahr sind acht Atomkraftwerke abgeschaltet worden, der Rückbau der Kernkraftwerke lässt jedoch auf sich warten. Ein Sprecher von E.on verkündete nun, dass der Konzern den Rückbau der abgeschalteten Atommeiler von der Verfassungsklage abhängig macht, die E.on wegen des staatlich angeordneten Atomausstiegs anstrebt. Ein Rechtsverfahren zum Atomausstieg kann mehrere Jahre dauern.
E.on und RWE haben wegen der Zwangsabschaltung ihrer Atomkraftwerke Klagen angekündigt. Dass der Atomausstieg deshalb rückgängig gemacht werden könnte ist nicht zu erwarten, vielmehr erhoffen sich die Energiekonzerne Schadensersatzzahlungen. Vattenfall hält sich eine Klage derzeit noch offen. EnBW verzichtet wegen der Beteiligung des Landes Baden-Württembergs auf eine Klage.
Ein Rückbau der Kernkraftwerke dauert mindestens zehn Jahre und kostet Milliarden. Um mit dem Rückbau beginnen zu können müssen die Energiekonzerne einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen. Bislang hat jedoch noch kein einziges Unternehmen einen solchen Antrag gestellt.
Experten begründen, dass die Atomkonzerne schon allein mit einem Antrag, und erst Recht mit einem schnellen Beginn des AKW-Rückbaus, ihre Rechtsposition schwächen könnten, da sie damit ihre Atomkraftwerke formal aufgeben.
Bild: P1020856 von pppspics, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
E.on und RWE haben wegen der Zwangsabschaltung ihrer Atomkraftwerke Klagen angekündigt. Dass der Atomausstieg deshalb rückgängig gemacht werden könnte ist nicht zu erwarten, vielmehr erhoffen sich die Energiekonzerne Schadensersatzzahlungen. Vattenfall hält sich eine Klage derzeit noch offen. EnBW verzichtet wegen der Beteiligung des Landes Baden-Württembergs auf eine Klage.
Energiekonzerne haben noch keinen einzigen Antrag für dem AKW-Rückbau gestellt
Ein Rückbau der Kernkraftwerke dauert mindestens zehn Jahre und kostet Milliarden. Um mit dem Rückbau beginnen zu können müssen die Energiekonzerne einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen. Bislang hat jedoch noch kein einziges Unternehmen einen solchen Antrag gestellt.
Experten begründen, dass die Atomkonzerne schon allein mit einem Antrag, und erst Recht mit einem schnellen Beginn des AKW-Rückbaus, ihre Rechtsposition schwächen könnten, da sie damit ihre Atomkraftwerke formal aufgeben.
Bild: P1020856 von pppspics, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
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