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Apothekerverband: GKV Versicherte müssen mit höheren Zuzahlungen für Medikamente rechnen

Kategorie: Finanzen

Die Gesundheit ist ein teures Gut. Diese bittere Pille der Wahrheit mussten Verbraucher nicht erst seit der schwarz-gelben Gesundheitsreform schlucken. Die Zuzahlungen für Medikamente auf Rezept steigen seit Jahren, allein in 2010 zahlten GKV-Versicherte 1,8 Milliarden Euro.

Zuzahlungen seit 2007 kontinuierlich gestiegen

Apothekerverband: GKV Versicherte müssen mit höheren Zuzahlungen für Medikamente rechnen Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) müssen Verbraucher mit weiter steigenden Ausgaben für verschreibungspflichtige Medikamente rechnen. Allein im Jahr 2010 betrug die Summe der Zuzahlungen für Kassenpatienten 1,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2009 mussten Verbraucher 71 Millionen Euro (4 Prozent) mehr für Medikamente auf Rezept berappen. Ein Ende dieses kostpieligen Trends ist nach Angaben des Apothekerverbands nicht in Sicht. 2,40 Euro zahlten Verbraucher im vergangenen Jahr im Durchschnitt für jedes Medikament. Hierzu zählen allerdings auch Arzneimittel, die von einer Zuzahlung befreit sind. In der Regel müssen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil von 10 Prozent bei verschreibungspflichtigen Produkten aus der Apotheke leisten. Dabei zahlen Verbraucher mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro dazu. Vor allem die Herabsetzung der Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen im vergangenen Jahr sind für die höheren Belastungen seitens der Kassenpatienten verantwortlich.

Kassenpatienten: Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente möglich

Chronisch Kranke haben die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung zu erlangen, wenn sie mehr als ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens für verschreibungspflichtige Medikamente ausgeben. Alle anderen Kassenpatienten können ebenfalls diesen Antrag auf Befreiung bei ihrer Versicherung stellen. Die Belastungsgrenze beträgt hierbei jedoch zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Außerdem können Verbraucher über den von den Kassen angebotenen Festbetrag für Arzneien, von der Zuzahlung befreit werden. Liegt der Festbetrag, den die Krankenkassen bereit sind für ein Medikament zu erstatten, zu rund 30 Prozent über dem Preis eines Arzneimittels, ist die Aufnahme in die Befreiungsliste durch die GKV möglich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls von der gesetzlichen Zuzahlung ausgenommen.
Bild: Alte Apotheke von heartbeaz (Farbpassung), CC-BY