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EnerGen Süd: Mitglieder erhalten keine Einlagen zurückerstattet

Kategorie: Strom

Wenn ein Genossenschaftsvorstand den Mitgliedern der Genossenschaft für ihre Treue dankt ist dies meist etwas gutes. Dankt er dann auch noch für Verständnis sehen die Umstände meist nicht mehr sehr rosig aus, wie im aktuellen Fall der Energiegenossenschaft EnerGen Süd. Der insolvente Stromanbieter kündigt auf seiner Homepage an, dass die Mitglieder keine Einlagen zurückerstattet bekommen. EnerGen Süd: Mitglieder erhalten keine Einlagen zurückerstattet

Vermögen der EnerGen Süd nicht ausreichend

Da das Vermögen der Energiegenossenschaft nicht für eine Rückerstattung der Einlagen ausreicht können Mitglieder des insolventen Energieversorgers auch nicht darauf hoffen die ausstehenden Forderungen mit ihren Einlagen zu verrechnen. Dies ist laut Homepage der EnerGen Süd aus Gründen des Insolvenzrechts nicht möglich. Mitglieder haben zwar die Möglichkeit die Stromrechnung für den Februar von der Bank zurück buchen zu lassen, sofern diese per Lastschrift eingezogen wurden, müssen dann aber damit rechnen, dass sie bei einem nicht berechtigten Widerruf eine neue Zahlungsverpflichtung inklusive Mehrkosten erhalten werden. Alle Mitglieder der EnerGen Süd werden seit dem 1. März von den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas versorgt. Da diese häufig die höchsten Energiekosten verlangen sollten sich Mitglieder der EnerGen Süd über andere Tarife der Anbieter oder alternative Versorger informieren, damit die Stromrechnung nicht noch weiter in die Höhe steigt. Bild: German 50 euro cent 2002 von Dser1, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.