Löwenzahn Energie Gasvertrag kündigen
Das Berliner Unternehmen Löwenzahn Energie bietet seinen Gaskunden seit längerer Zeit das umweltfreundliche Ökogas an. Dabei setzt das Unternehmen generell ausschließlich auf umweltfreundliche Energiequellen. Bereits seit einigen Jahren verzeichnet Löwenzahn Energie einen guten Erfolg mit der Auslieferung von Ökostrom. Neben der erfreulichen Energiegewinnung und den günstig angebotenen Gastarifen, bietet das Unternehmen auch einen Kundenfreundlichen Service an. Bei dem können sich Kunden oder Interessierte ausführlich über die angebotenen Preise und Tarife informieren.
Wer sich dazu entscheidet Löwenzahn Energie zu kündigen, der sollte sich zunächst seinen Tarif genauer anschauen. Denn bei Löwenzahn Energie können Verträge sowohl mit, als auch ohne einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen werden. Im ersteren Falle bedeutet das für den Verbraucher, das für die Kündigung das Vertragsverhältnis innerhalb einer vorgegeben Frist gekündigt werden muss. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum. Einsicht über die genaue Laufzeitverlängerung findet der Verbraucher in der AGB des Gasanbieters. Besteht keine Mindestvertragslaufzeit, so verkürzt sich lediglich die vorgegebene Frist zur Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnis. Für die Versendung der Kündigung muss diese in schriftlicher Form vorliegen und die Originalunterschrift des Verbrauchers enthalten und kann dann anschließend beispielsweise per Post verschickt werden.
Erfolgt ein Wechsel zu einem anderen Gasanbieter, so übernimmt dieser für Sie die Kündigung des derzeitig bestehenden Gasanbieters. Sie müssen dem neuen Gasanbieter lediglich die Vertragsdaten der Löwenzahn Energie vorlegen, alles andere erfolgt dann automatisch durch den neuen Gasanbieter.
Wer sich dazu entscheidet Löwenzahn Energie zu kündigen, der sollte sich zunächst seinen Tarif genauer anschauen. Denn bei Löwenzahn Energie können Verträge sowohl mit, als auch ohne einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen werden. Im ersteren Falle bedeutet das für den Verbraucher, das für die Kündigung das Vertragsverhältnis innerhalb einer vorgegeben Frist gekündigt werden muss. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum. Einsicht über die genaue Laufzeitverlängerung findet der Verbraucher in der AGB des Gasanbieters. Besteht keine Mindestvertragslaufzeit, so verkürzt sich lediglich die vorgegebene Frist zur Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnis. Für die Versendung der Kündigung muss diese in schriftlicher Form vorliegen und die Originalunterschrift des Verbrauchers enthalten und kann dann anschließend beispielsweise per Post verschickt werden.
Erfolgt ein Wechsel zu einem anderen Gasanbieter, so übernimmt dieser für Sie die Kündigung des derzeitig bestehenden Gasanbieters. Sie müssen dem neuen Gasanbieter lediglich die Vertragsdaten der Löwenzahn Energie vorlegen, alles andere erfolgt dann automatisch durch den neuen Gasanbieter.
Löwenzahn Energie GmbH
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
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