Netzentgelte: Erhöhung droht, die Folgen merkt der Verbraucher
Kategorie: Strom
Der Ökostromanbieter Lichtblick rechnet mit einem weiteren Anstieg der Netzentgelte im kommenden Jahr. Die Netzentgelte machen im Schnitt über ein Viertel des Strompreises aus. Sie sind damit der größte Kostenblock auf der Stromrechnung eines Haushaltes. Mitte Oktober müssen Stadtwerke und Konzerne die neuen Netzentgelte für 2021 bekannt geben. Laut einer aktuellen Pressemitteilung von LichtBlick droht in vielen Fällen eine weitere Erhöhung. Und damit würde sich ein langjähriger Trend fortzusetzen. Denn seit 2015 sind die Netzentgelte im Durchschnitt um über 25 Prozent gestiegen, wie aus einer Lichtblick-Analyse aller 880 deutschen Stromnetzbetreiber hervorgeht. Bei einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr kostet die Netznutzung demnach rund 47 Euro mehr als vor fünf Jahren. Im Stromversorgungsgebiet der Gelsenwasser AG haben sich die Netzentgelte mehr als verdoppelt. Auch in Teilen von Bayern (plus 70,5 Prozent), Sachsen (plus 54,8 Prozent) und Hamburg (plus 44,3 Prozent) sind sie überdurchschnittlich gestiegen. Dagegen stieg die Erneuerbaren-Energien-Umlage im gleichen Zeitraum um 9,5 Prozent beziehungsweise 17 Euro pro Jahr.
Kurz erklärt: Netzentgelt, was ist das?
Laut der Bundesnetzagentur ist das Netzentgelt eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss. Diese Gebühr ist ein Teil des Strom- beziehungsweise Gaspreises. Sie wird reguliert, denn die Höhe des Entgelts kann sich nicht im freien Wettbewerb bilden, weil Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind. Die Netzentgeltgebühr muss vom Netzbetreiber im Internet veröffentlicht werden. Weiterhin ist sie bei Strom-Netzentgelten nicht abhängig von der Länge der genutzten Leitung, sondern die Gebühr wird durch gesetzliche Bestimmungen in Paragraph 20 EnWG und der Strom-und Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV) geregelt.
Wer muss Netzentgelte zahlen, wer bestimmt die Gebühren?
Bei den sogenannten Haushaltskunden ist der jeweilige Gas- oder Stromlieferant der Netznutzer. Dieser wiederum stellt die Netzentgelte den Verbrauchern in Rechnung und leitet sie an den Netzbetreiber weiter - in der Folge muss jede Zählerstelle ein Netzentgelt entrichten. Basis der Regelung ist die "Erlösobergrenze", und diese wird von den Regulierungsbehörden für jeden Netzbetreiber berechnet und festgelegt. Gut zu wissen: Der Netzbetreiber darf gesetzlich durch die Summe seiner Netzentgelte nicht mehr verdienen, als ihm von der Behörde als Gesamterlös vorgegeben wurde.
Steigende Gebühren
Auch der Strom-Report schrieb schon 2019, dass die Netzentgelte im bundesweiten Durchschnitt um 7 Prozent steigen werden. Besonders stark seien die Preissteigerungen den Norden Deutschlands zu bemerken. Stromkunden in Schleswig-Holstein sind demnach besonders betroffen. Übrigens ist der für eine Region verantwortliche Netzbetreiber je nach Postleitzahlengebiet unterschiedlich. Den jeweils zuständigen Netzbetreiber finden Verbraucher auf der letzten Jahresrechnung oder auch auf dem eigenen Strom- oder Erdgaszähler. Regionale Preisunterschiede kommen zustanden, da die Netzkosten auf die Stromkunden im Netzgebiet eines Netzbetreibers umgelegt werden. Die Verteilung erfolgt dem Verbrauch entsprechend. Im Bereich der sogenannten Übertragungsnetze führt das zu einer Benachteiligung der nord- und ostdeutschen Länder. Dies wiederum passiert, da im Norden und Osten Deutschlands die Netze für hohe erneuerbare Einspeisung ausgebaut werden mussten - denn die Windkraft wurde ausgebaut. Inzwischen wird dort aber dauerhaft mehr erneuerbarer Strom eingespeist als verbraucht werden kann.
Regionale Unterschiede sind noch nicht zu ändern
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam in einer Auswertung von Studien zu der Aussage, dass bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte einer nicht verursachungsgerechten Mehrbelastung in Regionen mit hohem Netzausbau entgegenwirken können. Beschrieben wird der Effekt in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Nach der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte kommt es hier nämlich zu einer Änderung: 2018 hat das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, nach der die Vereinheitlichung in fünf Schritten erfolgen soll. Demnach ist es zum 1. Januar 2023 mit der regionalen Ungleichheit vorbei. Ab dann sind die Übertragungsnetzentgelte vollständig bundeseinheitlich gebildet. Allerdings, so ist zu lesen, geht man davon aus, dass vor allen in den normalen Verbraucherhaushalten die prognostizierten Entgeltsteigerungen höher ausfallen als die Wirkung der Ausgleichsmechanismen.