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Gasheizungen müssen umgestellt werden: Statt L-Gas gibt es dann H-Gas

Kategorie: Gas

Bislang erfolgt die Erdgasversorgung in Deutschland entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Der Unterschied besteht in der chemischen Zusammensetzung und im Energiegehalt des Gas. Dabei wird der Energiegehalt über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. In der Bezeichnung steht „L“ dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch). Dementsprechend ist der Brennwert von H-Gas höher ist als der von L-Gas . Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken. Ab 2030 soll L-Gas allerdings nicht länger nach Deutschland transportiert werden und dies hat Folgen für den Verbraucher.

Umstrukturierung erfordert Umstellung

Die Bundesnetzagentur informiert, warum durch diese Änderung eine Geräteumstellung notwendig wird: Bislang gibt es in Deutschland eben die zwei verschiedene Erdgasqualitäten, die in getrennten Netzen transportiert werden. Die beiden Gasarten unterscheiden sich in Sachen Herkunft: L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas in der ganzen Welt. Deutschland bezieht derzeit H-Gas vorwiegend aus Norwegen und Russland. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit stellen die Gasarten unterschiedliche Anforderungen an technische Geräte, die der Verbraucher nutzt - und dies bedeutet, dass viele solcher Geräte umgerüstet werden müssen. Manch einer muss sogar die komplette Heizung austauschen. Betroffen sind vor allem Verbraucher aus nordwestlichen Regionen, da sie die Hauptabnehmer von L-Gas sind. Die vollständige Umstellung auf H-Gas betrifft rund 5,2 Millionen Haushalte. Über die genauen Umstellungsbedingungen werden die Gaskunden von ihren jeweiligen Versorgern informiert. Ob die Umstellung auf H-Gas auch eine Erhöhung der Gaspreise mit sich ziehen wird, ist momentan noch offen.

 

Da die Förderung des L-Gas aus Deutschland und den Niederlanden zurückgeht und voraussichtlich ab dem Jahr 2030 gar kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland fließen soll, müssen die L-Gasabnehmer künftig mit H-Gas versorgt werden. Betroffen sind vor allem Gaskunden, die in der Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen leben. Das sind vor allem Abnehmer in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Heizungen, Gasherde und Thermen müssen erneuert werden

In mehreren Millionen Haushalten steht daher die Umrüstung der Gasgeräte bevor. Wenn das niederländische L-Gas nicht mehr nach Deutschland fließt, müssen die betroffenen Haushalte, die bislang von ihrem Netzbetreiber mit L-Gas versorgt wurden, zukünftig das höher kalorische H-Gas bekommen. Gasthermen, Gasherde, Brennwert- und andere Heizkessel, Gasöfen und -kamine - sie alle müssen einzeln geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. "Bei jüngeren Heizungen braucht in der Regel lediglich die Gasdüse gewechselt und das Gerät neu justiert zu werden", erklärte hierzu Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Ältere Geräte lassen sich aber nicht immer umrüsten. Sie müssen dann gegen H-gasfähige Modelle ausgetauscht werden.

Die deutschlandweite Umstellung nimmt 15 Jahre in Anspruch

Die Umstellung aller Geräte und Leitungen läuft bereits seit 2015. Bis 2030 soll sie abgeschlossen sein. Die Maßnahme betrifft etwa 5,2 Millionen Haushalte. In den kommenden Jahren, also zwischen 2021 und 2025 werden die meisten Geräte umgestellt, es soll nach Angaben der ARGE EGU, einer Plattform zur Erdgasumstellung, dann eine Kapazität für jährlich durchschnittlich 550.000 Geräte geschaffen sein.
Dabei informieren die jeweilige Gasversorger ihre Verbraucher darüber, wann es im Einzelfall so weit ist. Konkret wird das so aussehen, dass die Gaskunden sogar bis zu dreimal mit Besuch zu Hause rechnen müssen. Denn die Fachleute der entsprechenden Netzbetreiber müssen die vorhandenen Gasgeräte erfassen, prüfen, ob umgerüstet werden muss und dann eventuell später die Umrüstung veranlassen. Der eigentliche Tag der Umstellung muss drei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Dann tauschen Installateure an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen aus und stellen sie neu ein. Mit einer Abgasmessung wird die korrekte Einstellung überprüft und das Gerät als "angepasst" gekennzeichnet. Alle nötigen Ersatzteile bringen die Monteure mit.

Betroffene Haushalte werden von Experten aufgesucht

In jedem zehnten Haushalt soll stichprobenartig überprüft werden, ob die Umrüstung fachlich korrekt ausgeführt wurde. Davon gehen Experten der Bundesnetzagentur aus. Die Erfahrungen zeigen schon jetzt, dass die Anpassung in der Praxis nicht immer reibungslos läuft. Verbraucher berichteten von nicht weitergegebenen Daten, falschen Auskünften oder davon, bei Fragen von einem Unternehmen zum anderen verwiesen zu werden. Bemängelt wurden insbesondere fehlende Informationen, schlecht erreichbare Hotlines sowie die zu kurzfristige Ankündigung von Vor-Ort-Terminen - dies berichtet die Verbraucherzentrale in Niedersachsen. Auch die Corona-Krise kann zu Verzögerungen führen. Laut Bundesnetzagentur entscheiden die Netzbetreiber, ob eine Verschiebung der Umstellmaßnahmen notwendig ist. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht werden, um jederzeit eine sichere Gasversorgung zu gewährleisten.

Die Kosten der Umstellung werden auf alle Gaskunden verteilt

Die Kosten für die Umstellung übernimmt der Netzbetreiber und legt sie dann über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um. Müssen allerdings Geräte neu angeschafft werden, sieht das anders aus. Grundsätzlich müssen sich Wohnungs- oder Hauseigentümer um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern, es also auch bezahlen, informiert die Bundesnetzagentur. Für Mieter bedeutet dies, dass der Vermieter den Austausch des Geräts bezahlen muss. Für ein neues Gerät können Zuschüsse in Höhe von 100 Euro pro Gerät beim Netzbetreiber beantragt werden. Je nach Alter gibt es für Heizanlagen Zuschüsse zwischen 100 und 500 Euro. Ist das auszutauschende Gerät beispielsweise jünger als zehn Jahre, haben Eigentümer Anspruch auf 500 Euro Erstattung vom Netzbetreiber. Bei zehn bis 20 Jahre alten Geräten erhalten sie 250 Euro und bei 20 bis 25 Jahre alten Geräten 100 Euro zusätzlich. Das gilt allerdings nur für Heizgeräte, nicht für Warmwasserbereiter oder Gasherde.


Auch Haushalte, die sich statt einer Umrüstung freiwillig für eine Neuanschaffung entscheiden, haben Anspruch auf den Zuschuss. Es gibt aber eine Ausnahme: Für den Austausch von Geräten, die älter als 25 Jahre sind, gibt es keinen Zuschuss. Eines ist jedenfalls wichtig: Die betroffenen Geräte können nicht einfach weiter betrieben werden - wer nach der Umstellung sein für L-Gas ausgelegtes Gasgerät nicht austauscht, handelt fahrlässig. Und läuft Gefahr, dass seine Anschlussstelle vollständig gesperrt wird. Übrigens sind an der Umstellung drei verschiedene Behörden beteiligt: Die Bundesnetzagentur, der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V. und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.. - alle drei sorgen dafür, dass die Umstellung sorgfältig durchgeführt wird.