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Energieeffizienzklassen: Neue Einteilung für Elektrogeräte kommt

Kategorie: Strom

Wer Strom sparen will, wechselt den Stromanbieter, reduziert seinen Verbrauch und achtet auf energieeffiziente Haushaltsgeräte. So weit, so gut, doch nun ändern sich die Energielabels. Denn nach einer aktuellen Überarbeitung wird es schon ab März 2021 eine EU-weite neue Einteilung geben. Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und Fernseher werden dann nicht mehr mit beispielsweise A+++ etikettiert. Die Änderung soll am Ende für mehr Klarheit sorgen, denn die bislang üblichen Klassifizierungen bringen inzwischen vor allem viel Verwirrung für den Verbraucher mit sich. Das soll sich nun ändern.

Was ändert sich mit der neuen Kennzeichnung?

Geplant ist eine bessere Transparenz für den Endverbraucher. Statt immer weitere Plus-Kategorien zu benennen, sollen die ursprünglichen Einstufungskategorie, "A" bis "G", ohne jede Plus-Klassen, wieder angewandt werden, es geht also "back to the roots". Damit soll die Vergleichbarkeit der Geräte erhöht und gleichzeitig der Verbraucherschutz gestärkt werden. Zusätzlich ist geplant, dass neue Geräte, die auf den Markt kommen, wesentlich reparaturfreundlicher sind. Auch eine schnellere Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss ab dem nächsten Jahr gewährleistet sein. Spannend ist dabei, dass es vorerst keine Geräte mit der Klassifizierung "A" geben soll. So wolle man Anreize für die Hersteller schaffen, berichtet Ralf Diekmann, Tüv Rheinland. Wenn diese nun technisch aufrüsten, könnte am Ende dann doch noch mal ein "A" vergeben werden. Durch diesen Trick erhofft man sich einen Schub in Sachen energieeffizienter Haushaltsgeräte. Schon mit den jetzt bestehenden Labels wurde vieles erreicht, eine weitere Verbesserung ist machbar, so spekulieren die Experten.

Mehr Transparenz

Ab März 2021 kann der Verbraucher dann über jedes Gerät, das er kaufen will, schon im Vorfeld mehr erfahren. Umgesetzt wird dies über einen zusätzlichen QR-Code auf dem Energielabel. Dieser wiederum führt zu einer europäischen Datenbank und in der werden zusätzliche Geräte- und Verbrauchseigenschaften hinterlegt. Damit alle Hersteller auch die Zeit haben, ihre Daten dort einzupflegen, kommt das neue System erst in einigen Monaten - und diese Labels dürfen dann auch erst ab März 2021 genutzt werden. Ab dem Stichtag 1. März können Handel und Hersteller die im Handel befindlichen Geräte neu und passend kennzeichnen.

Den eigenen Haushalt kritisch prüfen

Neben den Labels sollte immer auch die eigene Situation berücksichtigt werden. Ist es ein Single-Haushalt oder ein Vier-Personen-Haushalt, der bedient werden muss? Lohnt sich die Anschaffung neuer Geräte unter dem Aspekt des Stromsparens? Wichtig ist auch immer der Standort des Geräts, zum Beispiel sollte der Kühlschrank nicht direkt neben dem Herd stehen. Eine Geräte-Neuanschaffung macht manchmal, aber nicht immer Sinn, auch unter ökologischen Aspekten. Denn jedes neue Gerät benötigt Ressourcen- und Energieeinsatz bei seiner Produktion - dieser Einsatz ist nur dann umweltfreundlich, wenn er sich rechnet.

Aus A+++ wird B

Die Klassen A+, A++ und A+++ werden also definitiv abgeschafft. Es wird die Klassen B bis G geben, A könnte noch folgen. Übrigens erfolgte die erste Einteilung der Energielabels in Abwandlung des britischen und US-amerikanischen Schulnotensystems in Wertungsklassen von A bis G, wobei früher A die beste Klasse, also ein niedriger Bedarf darstellte und G die schlechteste markierte. Für viele Gerätetypen stammte die erste Definition des Referenzgeräts aus dem Jahr 1998. Sie spiegelte den damaligen Stand der Technik wider, dementsprechend erhielte durch technischen Fortschritt immer mehr Geräte ein gutes Label. Die Klassen A+ und A++ gibt es seit 2003 für Kühlschränke. 2011 folgten für Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher die Klassen A+, A++, A+++, ebenfalls 2011 führte man für Kühlschränke die Klasse A+++ ein. 2016 wurde das EU-Energieverbrauchsetikett überarbeitet, es galt nun für Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Lampen und Leuchten, Waschmaschinen, Wasch- und Wäschetrockner, Elektrobacköfen, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler und Klimageräte. Auch Fernseher und Weinlagerschränke fielen seitdem unter die Kennzeichnungspflicht. Dabei wurden auch Mindeststandards eingeführt: Seit November 2013 müssen zum Beispiel alle Wäschetrockner -Neugeräte im Handel mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse C erfüllen, seit November 2015 die der Energieeffizienzklasse B. Die ab März 2021 neu geltende Regelung war ursprünglich bereits für Anfang 2020 geplant und wurde verschoben, doch nun nähert sich die Sache der Realisierung. Die dazugehörige Datenbank soll schon Ende diesen Jahres öffentlich zugänglich sein und nennt sich European Product Registry for Energy Labelling, kurz EPREL.