Eine der wichtigsten Absicherungen: Die Haftpflichtversicherung
Kategorie: Finanzen
Eines ist klar: Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Eine solche Versicherung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend. In der Tat gibt es sogar viele Haushalte, die darauf verzichten - dies ist aber kaum nachvollziehbar. Denn Erfahrung und vor allem auch der gesunde Menschenverstand zeigen, dass es ohne eine private Haftpflichtversicherung nicht geht. Denn diese Versicherung deckt existenzbedrohende Risiken ab. Sogar grobe Fahrlässigkeit ist bei einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer dagegen nicht versichert ist, wird dies schnell bereuen. Denn jeder, der anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen - dies wiederum ist gesetzlich festgelegt.
Die Bandbreite der Schäden ist enorm
Wenn es um Kleinigkeiten geht, wie zum Beispiel der Schaden an einem Smartphone oder ein Laptop, lässt sich das in der Regel noch aus eigener Tasche begleichen. Doch wenn beim Missgeschick ein Auto oder gar eine Immobilie beschädigt wird, kann die Reparatur oder der Ersatz schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich landen. Dramatisch wird ist, wenn ein Personenschaden entsteht. Hier können Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Rehabilitationskosten und langfristige Rentenzahlungen bis ans Lebensende der geschädigten Person drohen. Das muss nicht sein. Selbst komfortable Tarife, mit denen sich Versicherte im Ernstfall Schadenersatzforderungen von mehreren 100.000 Euro vom Leib halten können, kosten nicht viel. Ein aktueller Test der WirtschaftsWoche, erstellt zusammen mit dem Analysehaus Morgen & Morgen, beschäftigt sich mit den Preis-Leistungs-Verhältnissen verschiedener Anbieter. Doch auch ohne diesen Test gibt es online die Möglichkeit, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Ein solcher Vergleich lohnt sich immer, vor allem, wenn man sich gut und günstig versichern möchte.
Private Haftpflichtversicherungen decken verschiedene Schäden ab
Eine Haftpflichtversicherung hilft bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Sachschäden sind Schäden an einer Sache. Darunter fällt zum Beispiel das oben genannte Smartphone, das von einem Freund versehentlich zu Boden geworfen und beschädigt wird. Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder an Sachen noch an Personen entsteht. Er entsteht zum Beispiel, wenn jemand das Auto eines Geschäftsmanns zuparkt, der deshalb nicht rechtzeitig zu einem Geschäftstermin kommt und dadurch nachweislich finanzielle Einbußen hat - so etwas kann passieren und ist ohne Versicherung schnell teuer. Personenschäden sind Schäden am Körper eines Menschen. Dies können Verletzungen wie ein Schleudertrauma sein, aber auch weitreichende körperliche Verletzungen werden von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese können mehr als teuer werden.
Bei Sachschäden werden Reparaturkosten übernommen
Auch im Schadensfall sichert sich die Versicherung dagegen ab, ungerechtfertigte Kosten zu übernehmen. Ohne eine solche Absicherung würde die Versicherung auf Dauer als Unternehmen nicht bestehen können - sie macht also zwingend Sinn. Aus diesem Grund gelten folgende Regelungen: Bei Sachschäden werden von der Versicherung zunächst einmal die Reparaturkosten übernommen. Kommt es durch das Reparieren des Gegenstandes zu einer Wertminderung, kommt es zu einem finanziellen Ausgleich auf Kosten des Versicherungsgebers. Bei einem Totalschaden wird der sogenannte Zeitwert der versicherten Sache von dem Versicherungsgeber bezahlt. Unter einem solchen Zeitwert wird der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte verstanden. Alter und Abnutzung des Gegenstandes werden hierbei berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der Versicherte einen Betrag in der Höhe ausgezahlt bekommt, so dass er sich einen gleichwertigen gebrauchten Sachgegenstand erwerben kann - eine solche Regelung kann durchaus als fair für alle Beteiligten bezeichnet werden.
Personenschäden - auch Schmerzensgeld kommt in Frage
Handelt es sich um einen Schaden, etwa einen Unfall, in dem Personen involviert sind, können andere Kosten geltend gemacht werden: Zum Beispiel Arzt- und Krankenhauskosten der geschädigten Person und anfallende Kosten, die zur Schmerzlinderung bereitgestellt werden müssen. Weiterhin können Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in Rechnung gestellt werden. Auch Schmerzensgeld zugunsten der geschädigten Person wird oft bezahlt. Es kann ein Ausgleich zur Deckung der entstandenen beruflichen Nachteile gezahlt werden, ebenso ein Ausgleich für bleibende Schäden wie beispielsweise Rentenzahlungen. Weiterhin spielen Zusatzkosten, die durch Hinzuziehen von Pflegepersonal entstehen, eine Rolle. In der regel klärt die Versicherung die Kostenübernahme direkt mit weiteren Parteien ab, der Unfallgeschädigte muss sich nicht darum kümmern, wenn der Schaden der Versicherung gemeldet wurde.
Eine private Haftpflichtversicherung bietet oft noch mehr
In erster Linie ist der Versicherungsnehmer, also der direkte Vertragspartner, abgesichert. Doch es lohnt sich, für den Verbraucher genau hinzusehen, denn oft es ist zusätzlich möglich, den Lebenspartner durch die eigene Versicherung abzusichern. Hierfür ist es jedoch zwingend, den Namen des Partners im Vertrag aufzunehmen. Daneben sind bis zur Volljährigkeit die eigenen Kinder über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Allerdings ändert sich das, wenn die Kinder erwachsen werden und ausziehen - dann gilt es, rechtzeitig daran zu denken, sich um eine eigene Versicherung zu kümmern. Gut zu wissen: Auch Haushaltshilfen sowie Personen, die sich um Kinder der versicherten Familie kümmern, können ebenfalls abgesichert sein - hier sollte sich jeder Verbraucher bei seiner Versicherung genau erkundigen.
Auslandsaufenthalte, Haustiere und andere "Probleme"
Auch auf Reisen sind Versicherungsnehmer durch ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Das ist besonders für Reisen ins Ausland äußerst praktisch. Jedoch sollte hierbei beachtet werden, dass die Geltungsdauer für den Auslandsschutz bei jeder Versicherung einen anderen Zeitrahmen besitzt. In den meisten Fällen beträgt dieser zwölf Monate. Wer also länger im Ausland unterwegs ist, sollte sich noch einmal genau erkundigen und gegebenenfalls einen zusätzlichen Schutz abschließen. Aufpassen müssen auch alle Haustierbesitzer - so niedlich die Tiere sind, schnell kann ein Schaden entstehen. Auch hier ist die Bandbreite groß: Schäden, die durch kleine Haustiere wie zum Beispiel Katzen oder Meerschweinchen entstehen können, sind durch die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers gedeckt. Versicherte, die dagegen einen Hund ihr Eigen nennen, sollten diesen Vierbeiner durch eine eigenständige Hundehalter-Haftpflichtversicherung absichern. Denn kommt es beispielsweise zu der Situation, dass der Hund die Ursache eines Auffahrunfalls wird, zahlt die private Haftpflichtversicherung keinen Cent - das kann richtig teuer werden. Auch andere, größere Tiere, etwa Pferde, müssen durch eine eigene Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Denn auch hier können schnell enorme Schadenssummen entstehen.
Ergänzend greifen Unfallversicherungen
Durch eine Privathaftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer in vielen Lebenssituationen abgesichert. Erleidet beispielsweise eine fremde Person bei einem Unfall einen Schaden, greift eben der Versicherungsschutz. Wird der Versicherte selbst jedoch beim Unfall ebenfalls verletzt, kommt seine Versicherung nicht für seinen Schaden auf. In dieser Situation greift die Unfallversicherung. Auch Sachschäden, die durch ein Familienmitglied oder einen im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner verursacht wurden, werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. In diesem Fall muss das eigene Portemonnaie herhalten. Um so wichtiger ist es, wenigstens für die Schadensfälle, die im Umgang mit Fremden passieren, abgesichert zu sein. Durch den Vergleich der verschiedenen Anbieter ist schnell die Versicherung gefunden, die einen günstigen und doch auch komfortablen Vertrag anbietet. Auch der oben erwähnte Test zeigt, dass es Preisunterschiede gibt. Die Differenz zeigt, dass es sich lohnt, mehrere Haftpflichtversicherungen miteinander zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale rät ohnehin bereits Versicherten, ihren Vertrag alle fünf Jahre zu prüfen. Denn die Versicherer optimieren regelmäßig ihre Produkte, daher lohnt sich der regelmäßige Vergleich.