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Die Stromrechnung besteht zu wesentlichen Teilen aus der EEG-Umlage

Kategorie: Strom

Die EEG-Umlage finanziert die Förderung von Ökostrom-Anlagen in Deutschland und sie ist seit Tagen in der öffentlichen Diskussion. Denn diese Umlage steigt und steigt, sie ist dabei durchaus ein großer Anteil der Stromrechnung geworden. Diese besteht weiterhin auch aus anderen Abgaben, Produktionskosten und Netzentgelten, doch anhand der EEG-Umlage werden die Kosten des Klimaschutzes deutlich. In diesem und im kommenden Jahr hat die Bundesregierung mit Hilfe von Steuergeldern die Umlage stabilisiert, damit sie diese nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht drastisch steigt. So stehen aktuell 6,5 Cent und im nächsten Jahr 6 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich an - doch wie es mit der Umlage weiter geht, das steht noch nicht fest.

Kosten für den Klimaschutz

Aufgrund des CO2-Preis sind schon jetzt die Preise für das Tanken, aber auch für das Heizen mit fossilen Energieträgern gestiegen - dies merkt der Verbraucher im Portemonnaie. Dabei sind vor allem die Strompreise in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen. Auch die Verbraucher, die immer mal wieder den günstigsten Stromanbieter wählen und somit davon Gebrauch machen, den Stromanbieter zu wechseln, merken dies. Daher ist es auch kein Wunder, dass ausgerechnet im Superwahljahr 2021 der zukünftige Umgang mit der EEG-Umlage auch Thema in allen Wahlprogrammen der Parteien ist. Sogar die Abschaffung der Umlage wird diskutiert - gerade in jüngster Zeit haben sich alle großen Parteien dafür ausgesprochen oder zumindest eine Senkung der Umlage gefordert.

Verbraucher-Haushalte könnten durch den Wegfall der Umlage entlastet werden

Schnell lassen sich die Folgen einer nicht mehr vorhandenen EEG-Umalge ausrechnen: Denn nach den Berechnungen des Verbraucherportals Verivox zahlt ein Drei-Personen-Haushalt bei einem Stromverbrauch von 4 000 Kilowattstunden derzeit im Schnitt pro Jahr 1 208 Euro für Strom. 260 Euro dieser Kosten entfallen auch die EEG-Umlage, ohne die Umlage würden demnach nur 948 Euro im Jahr entstehen. Damit wären zwar die privaten Haushalte entlastet, doch wie geht es dann weiter mit den CO2-Mehrkosten, die eigentlich durch die Umlage finanziert werden sollen. Denn der CO2-Preis steigt bis 2025 schrittweise an. Das bedeutet für die Verbraucher: Tanken und Heizen werden noch teurer. Verivox hat auch hier einmal den Taschenrechner in die Hand genommen: Demnach müsste 2025 eine „Klimaprämie“ von mindestens 58 Euro pro Person bezahlt werden, um die jährlichen Mehrkosten auszugleichen. Auch andere Ideen werden diskutiert. So hat kürzlich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Solaranlagen auf allen neuen öffentlichen Gebäuden gefordert: „Bestehende Gebäude sollen so schnell wie möglich, spätestens aber bis 2028 nachgerüstet werden. Ähnliches sollte für Gewerbebauten und große Mietwohnungsanlagen gelten“, so der CDU-Politiker. „Wir müssen sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung unserer Klimaziele keine sozialen Schieflagen entstehen“, führte er weiter aus. Der Bund will nun alleine in diesem Jahr rund fünf Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung bewilligen, das ist fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Ein weiterer Ansatz ist der Ausbau von Windrädern und Solaranlagen – debattiert wird bei Neubauten eine Solarpflicht. Doch noch ist unklar, wie der Weg in Richtung Klimaschutz gehen soll - die privaten Haushalte in Deutschland zahlten über die EEG-Umlage zusammen rund 8,1 Milliarden Euro für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Noch geht sparen nur durch den Wechsel des Anbieters

Der mögliche Wegfall der Umlage wird zwar diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen. Dem Verbraucher bleibt bislang nur, möglichst den günstigsten Stromanbieter zu wählen. Hilfreich ist es, einen genauen Blick auf die Stromrechnung zu werfen. Denn der vom Versorger berechnete Strompreis setzt sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis, zum Teil auch Arbeitspreis genannt, zusammen. Die Höhe der Preisbestandteile wird jedoch eben durch den vom Kunden gewählten Stromtarif vorgegeben - hier lässt wenigstens ein klein wenig Einfluss nehmen. Während der Grundpreis eine pro Monat oder Jahr berechnete, konstante und verbrauchsunabhängige Gebühr darstellt, wird der Verbrauchspreis in Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) berechnet und ist demnach in seiner Gesamtsumme stark vom individuellen Stromverbrauch abhängig. Daher ist es - in Anbetracht eben der hohen Strompreise - wichtig, einen Stromtarif mit möglichst niedrigem Verbrauchspreis auszuwählen, wenn man einen hohen Strombedarf hat. Wenn der eigene Haushalt jedoch eher ein verbrauchsarmer Haushalt ist, lohnt es sich eher, auf einen geringen tariflichen Grundpreis zu achten. Wer sich unsicher ist, ob er einen hohen oder einen niedrigen Verbrauch hat, der sollte einmal genau die letzte Jahresabrechnung ansehen: Aus den dort genannten Zahlen lässt sich der Verbrauch ermitteln. Übrigens wird auf jeder Jahresendabrechnung ist die sogenannte Stromkennzeichnung geliefert. Mit dieser kann man sich informieren, anhand welcher Energiequellen der gelieferte Strom erzeugt wurde.

Kündigungsfrist hilft beim Wechsel

Auf der Jahresabrechnung wird mittlerweile auch die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist sowie der nächstmögliche Kündigungstermin vermerkt. Das war nicht immer so, hilft aber jetzt bei einem gewünschten Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter. Auch wenn der Verbraucher zumindest bislang so oder so weiter die EEG-Umlage zahlt.