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Ausbau der erneuerbaren Energien: Klimaschutz im Visier

Kategorie: Strom

In 2020 lieferten erneuerbare Energien wie Sonne, Wind und Biogas fast die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms. Dieses klimafreundliche Ergebnis wurde aber auch durch die Corona-Pandemie verursacht, denn die Wirtschaftsleistung und damit auch den Stromverbrauch war geringer als in anderen Jahren. Um die anvisierten Klimaziele wirklich zu schaffen, braucht es deutlich mehr Windkraft- und Solaranlagen.


In den vergangenen Jahren ging der Ausbau langsam voran, unter anderem weil Anwohner und Naturschützer gegen so manches Projekt protestierten. Für den Ausbau von Solarstrom, Wind an Land und auf See sowie Strom aus Biomasse gibt es in Zukunft detaillierte Ziele. Dabei ist durchaus möglich, dass diese Ziele nochmals neu formuliert werden. Denn die EU hat sich auf ein höheres Klimaschutz-Ziel für 2030 geeinigt und das könnte sich auch auf Deutschland auswirken. In den ersten drei Monaten des kommenden Jahres soll die Bundesregierung einen Vorschlag machen.


Die lange diskutierte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist aber schon jetzt beschlossene Sache - und kann somit im Januar in die Umsetzung gehen. Der Ausbau von Ökostrom-Anlagen in Deutschland soll demnach deutlich verstärkt werden. Trotz der Einigung gibt es noch einige Punkte, die weiter unklar sind. Beispielsweise soll erst zu Beginn des kommenden Jahres geklärt werden, ob der für 2030 angepeilte Ökostrom-Anteil höher liegen soll als geplant. Auch die Menge des Stroms, mit dem man dann rechnen will, ist noch offen.

Solaranlagen werden mit mehr Geld gefördert

Kommunen, in denen Windräder gebaut werden, sollen in Zukunft stärker profitieren. Weiterhin sollen ältere Wind- und Solaranlagen, die aus der eigentlichen Förderung fallen, unterstützt werden. Auch der Verbrauch von selbst produziertem Solarstrom soll leichter werden - das ist vor allem für Verbraucher interessant. Denn so soll es günstiger werden, selbst produzierten Sonnenstrom zu verbrauchen. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage fällig wird, auf das Dreifache erhöht – auf 30 Kilowatt oder 30 Kilowattstunden Jahresertrag. So kann mit der Solaranlage auf dem Dach in Zukunft mehr Strom generiert werden, ohne dass sofort die Umlage gezahlt werden muss.


Betreiber von Solar-Anlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt können frei entscheiden, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen . Alternativ verbrauchen sie einen Teil des Stroms selbst und erhalten dafür weniger Förderung. So sinken die Kosten für die Betreiber der kleinen Solarkraftwerke. Es wird demnach attraktiver, diese zu installieren. Das Ziel ist klar: Die Menge des produzierten Sonnenstroms nimmt zu. Hilfreich für den Ausbau dürfte es sein, dass kleine Anlagen zunächst nicht mit neuer Messtechnik ausgestattet werden müssen. So brauchen alte Dachanlagen bis zu sieben Kilowatt Leistung erstmal keine teuren, intelligenten Stromzähler, den sogenannten Smart Meter - auch das senkt die Kosten bei der Installation der Anlage.

 

Wichtig für Vermieter: Auch für Solarstrom auf Dächern von Mietshäusern soll es Vereinfachungen geben. Entsprechend installierte Solaranlagen werden mit mehr Geld als bisher gefördert. Die Kombination von Kraftwerken auf mehreren Gebäuden soll ebenfalls einfacher gestaltet werden. Außerdem sollen große Dachanlagen auf Gewerbedächern erst ab 750 kW Leistung zwingend mittels Ausschreibungen gefördert werden. Die Betreiber solcher Anlagen können sich alternativ für eine Kombination mit der festen gesetzlichen Vergütung entscheiden. Mit Hilfe dieser Änderung sollen auch in diesem Marktsegment mehr Solarkraftwerke entstehen.

Weitere Details in Sachen Ökostrom

Die Fraktionen im Bundesrat haben sich noch auf einige weitere Details geeinigt: Über einen Zuschuss aus Steuermitteln wird die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung ab 2021 abgesenkt. Der Verbraucher zahlt diese Umlage über seine Stromrechnung. Wer aber selber erneuerbaren Strom erzeugt, bekommt für seine Anlagen 20 Jahre lang Fördergeld. Das soll begrenzt werden: Nach Angaben aus der Politik könnte die Förderung von neuen Anlagen beendet werden, wenn spätestens 2038 der Kohleausstieg vollzogen ist. Auch dazu soll die Bundesregierung nun Vorschläge erarbeiten.


Außerdem endet 2021 für die ersten und älteren Anlagen die EEG-Förderung. Dies betrifft Anlagen, die älter als 20 Jahre sind. Damit nicht zu viele Anlagen vom Netz gehen, weil der Betrieb sich nicht mehr lohnt, soll es nun Erleichterungen geben: Beispielsweise müssen solche ältere Solaranlagen nicht mit intelligenten Stromzählern aufgerüstet werden. Betreiber von Windkraftanlagen bekommen pro Kilowattstunde vorerst den Marktwert des Stroms plus ein Cent. Über eine weitere Verordnung soll für sie eine eigene, neue Förderung geschaffen werden, auf die Betreiber sich dann wiederum bewerben können. Die Details sind aber noch zu klären. Auch alte Windräder sollen nicht einfach weiterlaufen, sondern durch größere und leistungsstärkere ersetzt werden. Auch an die Kommunen hat man gedacht: Um Anwohnern den Bau von Windrädern in ihrer Nähe schmackhafter zu machen, sollen Betreiber künftig den Kommunen anbieten können, 0,2 Cent pro Kilowattstunde an sie abzugeben. Die Gemeinden können dann direkt von Windparks profitieren.


Die Europäische Union hat inzwischen entschieden, dass bis 2030 schon 55 Prozent des klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoßes im Vergleich zu 1990 wegfallen sollen. Bisher lag das Ziel bei 40 Prozent. Die Folge für Deutschland: Es muss mehr Ökostrom produziert werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Koalition im ersten Vierteljahr des kommenden Jahr den weiteren Ausbau festlegen wird. Neben der Solar- wird dabei auch die Windenergie eine wichtige Rolle spielen. Es bleibt demnach weiter spannend, wie sich der Ausbau der erneuerbaren Energien entwickelt. Auch der Verbraucher kann handelnd - zum Beispiel, indem er zu einem Stromanbieter wechselt, der sich auf Ökostrom spezialisiert hat.