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Blindes Vertrauen ins Navi kann den Versicherungsschutz kosten

Kategorie: Finanzen

Das Navigationsgerät gehört zu den technischen Errungenschaften unserer Zeit, die aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Statt sich mit Stadtplänen und Straßenkarten auseinander zu setzen oder an jeder Ecke nach dem richtigen Weg zu fragen, verlassen sich immer mehr Autofahrer auf den elektronischen Begleiter, der zuverlässig Auskunft über den richtigen Weg gibt. Aber auch Navigationsgeräte sind nicht unfehlbar und so hört man immer wieder davon, dass das konsequente Befolgen aller digitalen Fahranweisungen zu Problemen führen kann. Für manchen Autofahrer endet nämlich der computergestützte Ausflug unversehens in einer Fußgängerzone, in einem Gewässer oder sogar in falscher Fahrtrichtung auf der Autobahn. Die betroffenen Autofahrer kommen dabei leider oft nicht mit dem Schrecken davon. Realisiert nämlich die KfZ Versicherung, dass sich ein Schaden infolge des unkritischen Befolgens der Fahranweisungen aus dem Navigationsgerät ereignet hat, können sie dem Versicherten die Leistungen verweigern.

Rechtlicher Hintergrund ist hierbei der Vorwurf der Fahrlässigkeit, die von der Versicherungswirtschaft dann als gegeben angesehen wird, wenn die Ansagen aus dem Navi befolgt werden, ohne dabei selber auf die Strecke und deren Eigenschaften zu achten. Wer ein Fahrzeug führt, der sollte also trotz Navigationssystem immer aufmerksam darauf achten, ob die Fahranweisungen keine besonderen Gefahren mit sich bringen. Letztlich ist nicht das Navi für die Verkehrssicherheit verantwortlich sondern der Fahrzeugführer selber.