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Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

Kategorie: Finanzen

Die Kfz-Versicherungen in Deutschland stehen in einem stetigen Wettbewerb um neue Kunden und übertreffen sich gegenseitig in Bezug auf die angebotenen Tarife. Ein Blick auf die Vergleichsrechner im Internet hat in vielen Fällen zur Folge, dass man feststellt zu teuer versichert zu sein. Wer jedoch den jährlichen Kündigungstermin seines Versicherungsvertrags verpasst hat, der kann nicht ohne weiteres zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Grundsätzlich ist ein Wechsel allerdings unter verschiedenen Bedingungen möglich. So kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag zur Kfz-Versicherung immer dann kündigen, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen anzupassen. Dem Kunden bleiben in dieser Situation vier Wochen Zeit, um das Versicherungsverhältnis schriftlich zu kündigen. Darüber hinaus besteht immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich ein Schaden ereignet hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung für die Kosten aufgekommen ist oder nicht.

Eine weitere Möglichkeit, um einen Versicherungsvertrag beenden zu können ist der Verkauf des versicherten Fahrzeugs. Wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs bei der Versicherung abmeldet und als Grund hierfür den Wegfall des versicherten Gegenstands anführt, der kann nach der Anschaffung eines anderen Fahrzeugs den Versicherer wechseln. Beim Verkauf sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Käufer das Fahrzeug umgehend bei seiner eigenen Versicherung anmeldet, da ansonsten Forderungen auf den Verkäufer zukommen können.