Wenn Schnee vom Hausdach Autos beschädigt
Kategorie: Finanzen
Der rasche Wechsel von Schneefall und Tauwetter lässt in diesen Tagen häufig Schneemassen lawinenartig von Hausdächern herabfallen. Beschädigt der angesammelte und abstürzende Schnee ein vor dem Haus abgestelltes Fahrzeug, dann kann es für den Hausbesitzer schnell teuer werden. Dieser haftet nämlich für Schäden, die durch sein Gebäude oder sein Grundstück verursacht werden und ist dazu verpflichtet, auf eine ausreichende Verkehrssicherheit zu achten. In der Praxis ist dies nicht leicht umzusetzen. Wer ist schon in der Lage, den Schnee selber vom Dach seines Hauses zu entfernen oder permanent darauf zu achten, dass kein Fahrzeug im Gefahrenbereich abgestellt wird. Während die Hausdächer in schneereichen Regionen oftmals mit so genannten Schneegittern gegen das Herabfallen der weißen Last geschützt sind, lohnt die Anschaffung dieser kostspieligen Sicherungssysteme in Gegenden mit wenig Schneefall nicht wirklich.
Wer sich als Hausbesitzer gegen eventuelle Schadenersatzforderungen durch die Halter abgestellter Fahrzeuge schützen möchte, der sollte dabei nicht auf seine private Haftpflichtversicherung setzen. Diese schließt nämlich Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Gebäude oder einem Grundstück verursacht werden nicht mit ein. Speziellen Schutz bietet hier ausschließlich die Grundbesitzerhaftpflicht. Hierbei handelt es sich um eine Versicherungsform, die speziell für die Eigentümer von Häusern und Grundstücken konzipiert wurde und deren Regulierung sich auf Schäden bezieht, die in direktem Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken stehen. Die Versicherung ersetzt nicht nur erlittene Schäden Dritter sondern unterstützt den Versicherten im Rahmen eines defensiven Rechtsschutz auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im Schadenfall prüft die Versicherung nämlich zunächst, ob den Besitzer des abgestellten Fahrzeugs zumindest eine Mitschuld trifft, weil er mit dem Herabfallen von Schnee hätte rechnen müssen.
Wer sich als Hausbesitzer gegen eventuelle Schadenersatzforderungen durch die Halter abgestellter Fahrzeuge schützen möchte, der sollte dabei nicht auf seine private Haftpflichtversicherung setzen. Diese schließt nämlich Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Gebäude oder einem Grundstück verursacht werden nicht mit ein. Speziellen Schutz bietet hier ausschließlich die Grundbesitzerhaftpflicht. Hierbei handelt es sich um eine Versicherungsform, die speziell für die Eigentümer von Häusern und Grundstücken konzipiert wurde und deren Regulierung sich auf Schäden bezieht, die in direktem Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken stehen. Die Versicherung ersetzt nicht nur erlittene Schäden Dritter sondern unterstützt den Versicherten im Rahmen eines defensiven Rechtsschutz auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im Schadenfall prüft die Versicherung nämlich zunächst, ob den Besitzer des abgestellten Fahrzeugs zumindest eine Mitschuld trifft, weil er mit dem Herabfallen von Schnee hätte rechnen müssen.
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