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Entschädigungsgrenzen der Hausratversicherung

Kategorie: Finanzen

Die Hausratversicherung schützt vor Zerstörungen, Beschädigungen oder Diebstählen von Gegenständen, die sich in Haus oder Wohnung befinden. Die Versicherung erbringt ihre Leistungen im Falle von Wohnungsbränden, Einbrüchen, Diebstählen und anderen Vorfällen und hat den Zweck, dem Versicherten seinen Schaden an Hab und Gut zu ersetzen. Viele Verbraucher bemühen sich zwar darum, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen, die hoch genug ist, um die Unterversicherung zu vermeiden, berücksichtigen hierbei aber nicht, dass die meisten Versicherungen über die maximale Schadensumme hinaus auch einzelne Entschädigungsgrenzen vorsehen. Diese gelten beispielsweise für ungeschützt aufbewahrtes Bargeld und für Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände. Üblich sind hierbei bestimmte Prozentwerte von der maximalen Versicherungssumme. Werden diese, beispielsweise durch den Diebstahl von Bargeld, überschritten, so muss der Versicherte einen Teil des Schadens selber tragen, wenn dieser höher ist, als die jeweils geltende Entschädigungsgrenze.

Versicherte sollten ihre Hausratpolice vor dem Hintergrund der Entschädigungsgrenzen überprüfen und darüber nachdenken, ob unter Umständen höhere Werte in Haus oder Wohnung aufbewahrt werden. Ist dies der Fall, so sollten die Entschädigungsgrenzen in Absprache mit der Versicherung erhöht werden. Wem die Kosten hierfür zu hoch sind, der sollte per Internet-Vergleich Ausschau nach einem anderen Anbieter halten und dessen Konditionen in Bezug auf Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände prüfen.