Strompreiserhöhungen per E-Mail sind laut Gericht unwirksam
Kategorie: Strom
Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Oberlandesgericht Hamm Vertragsklauseln von Energieversorgern für unwirksam erklärt, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Eine individuelle Bekanntgabe einer Preiserhöhung bei Strom und Gas ist somit nicht mehr rechtens.
Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit stichprobenartig mehrere Verträge von ausgewählten Energieversorgern genauer unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass in vielen Vertragswerken nicht eimal die Mindestanforderungen erfüllt. Diese müssen sich bei Erhöhungen an die Preisanpassungsregelungen der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) halten, die aber entweder gar nicht vorhanden oder zum Teil erheblich abgeändert wurden.
