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Strompreiserhöhungen per E-Mail sind laut Gericht unwirksam

Kategorie: Strom

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Oberlandesgericht Hamm Vertragsklauseln von Energieversorgern für unwirksam erklärt, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Eine individuelle Bekanntgabe einer Preiserhöhung bei Strom und Gas ist somit nicht mehr rechtens.



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Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit stichprobenartig mehrere Verträge von ausgewählten Energieversorgern genauer unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass in vielen Vertragswerken nicht eimal die Mindestanforderungen erfüllt. Diese müssen sich bei Erhöhungen an die Preisanpassungsregelungen der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) halten, die aber entweder gar nicht vorhanden oder zum Teil erheblich abgeändert wurden.

Strompreiserhöhungen per E-Mail sind laut Gericht unwirksam



Dieses Vorgehen gehört nun der Vergangenheit an, denn das Oberlandesgericht Hamm hat Vertragsklauseln von Energieversorgern für unwirksam erklärt, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Somit werden individuelle Ankündigungen wie beispielsweise per E-Mail nicht mehr als rechtskräftig angesehen. Bei der Entscheidung des Gerichtes vom 22.11.2011 wurde keine Revision zugelassen, womit das Urteil umgehend rechtskräftig ist.



Kunden aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm können nun bei ihren Jahresendabrechnungen in den Widerspruch gehen und ein Teil des Geldes zurück verlangen.



Bild: The Law School Casebook von David Ortez, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.