Festpreis-Werbung für Strom kann irreführend sein
Kategorie: Strom
Verbraucher sollten sich von zahlreichen Bezeichnungen, die in der Werbung im Zusammenhang mit Strom und Energie genannt werden, nicht irre führen lassen. Sowohl die Bezeichnung "Ökostrom" als auch "Festpreis" sollte man vor einem Wechsel genau unter die Lupe nehmen, wie neue Beispiele wieder deutlich zeigen.
Bereits in den vergangenen Wochen hatten sich einige Ökstromanbieter wie wie Lichtblick, Naturstrom oder Greenpeace Energy kritisch zur Bezeichnung von "Ökostrom" geäußert. Die neue Stromkennzeichnung im Energiewirtschaftsgesetz erlaube es zahlreichen Stromanbietern Ökostrom zu offerieren, obwohl sie einen Großteil ihres Stroms aus Kohle- und Atomkraftwerken beziehen. Grund hierfür sei die EEG-Umlage, die der Verbraucher bei seinem Stromverbrauch mitbezahlen muss.
Ähnlich ist auch der Fall im Rahmend der "Festpreis-Werbung" gelagert. So hat das Oberlandesgericht Hamm nach einer Klage eines Energieversorgers explizit darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "Festpreis" irreführend sein kann. Grund sind vor allem die Komponenten wie Umsatz- und/oder Stromsteuer oder die EEG-Umlage, die ein Stromanbieter nicht beeinflussen kann. Diese machen immerhin 40 Prozent des Strompreises aus, wovon die meisten Verbraucher im Vorfeld eines Vertragsabschlusses allerdings nicht ausgehen.
Bild: Sonnenuntergang von Der Plan D, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.
Bereits in den vergangenen Wochen hatten sich einige Ökstromanbieter wie wie Lichtblick, Naturstrom oder Greenpeace Energy kritisch zur Bezeichnung von "Ökostrom" geäußert. Die neue Stromkennzeichnung im Energiewirtschaftsgesetz erlaube es zahlreichen Stromanbietern Ökostrom zu offerieren, obwohl sie einen Großteil ihres Stroms aus Kohle- und Atomkraftwerken beziehen. Grund hierfür sei die EEG-Umlage, die der Verbraucher bei seinem Stromverbrauch mitbezahlen muss.
Festpreis-Werbung für Strom kann irreführend sein
Ähnlich ist auch der Fall im Rahmend der "Festpreis-Werbung" gelagert. So hat das Oberlandesgericht Hamm nach einer Klage eines Energieversorgers explizit darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "Festpreis" irreführend sein kann. Grund sind vor allem die Komponenten wie Umsatz- und/oder Stromsteuer oder die EEG-Umlage, die ein Stromanbieter nicht beeinflussen kann. Diese machen immerhin 40 Prozent des Strompreises aus, wovon die meisten Verbraucher im Vorfeld eines Vertragsabschlusses allerdings nicht ausgehen.
Bild: Sonnenuntergang von Der Plan D, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.
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