Orkantief Xynthia: Ausnahmezustand für Versicherungen
Kategorie: Finanzen
Am vergangenen Wochenende häuften sich die Nachrichten über die erheblichen Schäden, die durch das Orkantief Xynthia in ganz Westeuropa entstanden sind. Betroffen sind hierbei vor allem die Besitzer von Häusern und Grundstücken. Windstärken von bis zu 180 km/h entwurzelten Bäume, deckten ganze Dächer ab und brachten Gebäudeteile zum Einstürzen. In ganz Deutschland wurden Autobahnen und andere Straßen gesperrt und selbst die Deutsche Bahn musste ihren Betrieb auf vielen Strecken einstellen. Am Morgen nach dem Sturm hieß es für die Hausbesitzer, sich einen Überblick in Bezug auf die entstandenen Schäden zu verschaffen und eine erste Bilanz zu ziehen. Von Glück sagen kann jeder Eigentümer, der über eine Wohngebäudeversicherung verfügt. Diese ersetzt die Schäden, die im Zusammenhang mit dem Orkantief entstanden sind.
Für die Geschädigten heißt es nun, die entstandenen Schäden möglichst schnell der Versicherung zu melden. Zwischen dem Schaden und der Meldung sollte hierbei nicht mehr als eine Woche liegen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Versicherungsschutz ersetzt in keinem Fall die Verpflichtungen des Eigentümers zur Schadenbegrenzung. Drohen von geschädigten Gebäudeteilen oder umgestürzten Bäumen also Folgeschäden, so sollte der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht stehende tun, um das Gebäude umfassend zu sichern. Keinesfalls sollten allerdings Arbeiten zur Instandsetzung der Schäden beauftragt werden, ohne zuvor Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen. Unversicherte Hausbesitzer sollten die derzeitigen Wetterverhältnisse unbedingt zum Anlass nehmen, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Per Internet lassen sich die aktuellen Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften bequem und einfach miteinander vergleichen, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
Für die Geschädigten heißt es nun, die entstandenen Schäden möglichst schnell der Versicherung zu melden. Zwischen dem Schaden und der Meldung sollte hierbei nicht mehr als eine Woche liegen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Versicherungsschutz ersetzt in keinem Fall die Verpflichtungen des Eigentümers zur Schadenbegrenzung. Drohen von geschädigten Gebäudeteilen oder umgestürzten Bäumen also Folgeschäden, so sollte der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht stehende tun, um das Gebäude umfassend zu sichern. Keinesfalls sollten allerdings Arbeiten zur Instandsetzung der Schäden beauftragt werden, ohne zuvor Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen. Unversicherte Hausbesitzer sollten die derzeitigen Wetterverhältnisse unbedingt zum Anlass nehmen, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Per Internet lassen sich die aktuellen Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften bequem und einfach miteinander vergleichen, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
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