Laut einer Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) decken die aktuellen Hartz-IV-Sätze keinesfalls die anfallen Kosten für Strom. Gründe hierfür sind eine zu geringe Kalkulation sowie die Bindung an den Grundsversorger.
Von den steigenden Energiekosten sind in erster Linie Hartz-IV-Empfänger betroffen. So können die minimalen Anpassungen der Hartz-IV-Sätze keinesfalls die Preissteigerungen bei Strom - und Gas ausgleichen. Diese Situation dürfte sich in der kommenden Heizperiode noch einmal verschärfen, wo schon mehr als 100 Gasanbieter Preiserhöhungen von durchschnittlich fast zehn Prozent angekündigt haben.
Hartz-IV: Aktueller Satz deckt nicht die Stromkosten
So kommt auch eine Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) zu der Erkenntnisse, dass die aktuellen Hartz-IV-Sätze keinesfalls zur Deckung der Stromkosten ausreichen. Für einen Single-Haushalt sind 321,80 Euro für Strom kalkuliert worden, allerdings betragen die durchschnittlichen Kosten jährlich 435,50 Euro, womit ein Defizit von 113 Euro entsteht. In einzelnen Bundesländern wie Thüringen steigt die Differenz sogar auf 147 Euro. Noch drastischer wird es bei einer vierköpfige Familie in Sachsen, wo im Jahr 524 Euro an Stromschulden auflaufen.
Neben dieser Fehlkalkulation ist auch die Bindung an den Grundversorger eine der Ursachen. So kann ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter aufgrund fehlender Bonität nicht vollzogen werden. Letztendlich führe dieser Umstand dazu, dass Hartz-IV-Empfänger in erster Linie am Essen sparen müssen.
Bild: Change Dish von brad montgomery, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY 2.0.
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