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Welche Versicherungen für „Xynthia“ in Frage kommen

Kategorie: Finanzen

Nach den Verwüstungen, die das Orkantief "Xynthia" am Wochenende in ganz Deutschland angerichtet hat, fragen sich nun viele Betroffene, wer wohl für die Schäden aufkommen wird. Auf jeden Fall gilt es, schnell zu handeln. Zuerst einmal muss dafür gesorgt werden, dass der Schaden nicht noch größer wird. Dann erst sollte der Anruf bei der Versicherung erfolgen. Solange das Risiko "Sturm" enthalten ist, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, die jeder Hauseigentümer haben sollte, den Großteil der Schäden am Haus. Darüber hinaus kommt die Versicherungspolice auch oft für Schäden am Nachbarhaus auf. Allerdings wird empfohlen, zuerst beim jeweiligen regionalen Wetterdienst nachzuprüfen, ob in der Region tatsächlich ein Sturm gewütet hat, wenn ein Schaden am Haus festgestellt wird.

Bei vielen Versicherungen gibt es eine festgelegte Selbstbeteiligung, die üblicherweise zwischen 150 und 300€ liegt.
Bei Vorschäden zahlt die Wohngebäudeversicherung allerdings nicht. Das ist in der Regel ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.
Dahingegen kommt die Mobiliar- oder Hausratsversicherung, die immerhin 80 Prozent der Deutschen schon in der Schublade haben, für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf.

Bei Schäden an Autos und Motorrädern sind zwei Fälle zu unterscheiden: Wer wegen "Xynthia" gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm gefahren oder von der Straße abgekommen ist, der bekommt seinen Schaden von der Vollkaskoversicherung ersetzt. Die Teilkaskoversicherung kommt dann ins Spiel, wenn Dachziegel, Äste oder Hagelkörner gegen das Auto geschleudert wurden oder der Lack zerkratzt oder verbeult wurde. Darüber hinaus zahlt die Teilkaskoversicherung, wenn das Auto in Folge von Hochwasser voll läuft.
Um den Versicherungsprozess zu erleichtern empfiehlt es sich, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren sowie die Policenummer griffbereit zu haben und Quittungen vorzulegen.
Der Schaden sollte außerdem schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen, gemeldet werden.