Gasanbieter E.ON Hanse: Pleitenserie vor Gericht
Kategorie: Gas
Hamburg – Das haben sich die Verantwortlichen bei Gasanbieter E.ON Hanse sicher anders vorgestellt. Der Rechtsstreit um die Gaspreise mit den Gaskunden fiel unlängst häufig zugunsten der Gasverbraucher aus. Bei einem Amtsrichter in Winsen/Luhe kassierte der Gasversorger 70 Urteile nahezu komplett gegen sich. Weil die Kunden in den Jahren 2004 und 2005 eigenmächtig die Gasrechnung gekürzt hatten, zog E.ON Hanse vor Gericht. Doch noch sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Das Urteil vom Landgericht Hamburg von Oktober 2009 ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch im neuen Jahr 2010 erweist es sich an zahlreichen Amtsagerichten in Norddeutschland als richtungsweisend. Damals wurde eine Preisänderung vom Gasanbieter als unwirksam bezeichnet, da eine Klausel zu unbestimmt sei. Die Frage nach der Angemessenheit der Preiserhöhung beim Erdgas, die gegenüber Verbrauchern oft schwer zu vermitteln ist, wurde dabei allerdings gar nicht behandelt. Da E.ON Hanse Rechtsmittel eingelegt hatte, liegt es nun am Oberlandesgericht, die Verhandlungen zu einer Entscheidung zu bringen.
Die Streitigkeiten gehen darauf zurück, dass Gaskunden der E.ON Hanse in den Jahren 2004 und 2005 die Gaspreiserhöhung nicht mitgetragen hatten und nur einen gekürzten Rechnungsbetrag an den Gasversorger überwiesen. In mehreren 100 Gerichtsverfahren vor Amtsgerichten im Norden Deutschlands entschieden die Richter weitestgehend zugunsten der Gaskunden. Wie die AFP meldet, wies das Amtsgericht in Winsen/Luhe 42 Klagen des Gasanbieter zurück. Weil in 15 anderen Fällen, die Kunden eine unzulässige Kürzung vorgenommen hatten, wurde dem Gasanbieter Geld zugesprochen, trotz prinzipieller Ablehnung der Klage. Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge gehen die Fälle in denen Eon Hanse gegen die Kunden vor Gericht vorging in die Tausende. Aber es ist fraglich, ob das letzte Wort hier gesprochen ist.
Das Urteil vom Landgericht Hamburg von Oktober 2009 ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch im neuen Jahr 2010 erweist es sich an zahlreichen Amtsagerichten in Norddeutschland als richtungsweisend. Damals wurde eine Preisänderung vom Gasanbieter als unwirksam bezeichnet, da eine Klausel zu unbestimmt sei. Die Frage nach der Angemessenheit der Preiserhöhung beim Erdgas, die gegenüber Verbrauchern oft schwer zu vermitteln ist, wurde dabei allerdings gar nicht behandelt. Da E.ON Hanse Rechtsmittel eingelegt hatte, liegt es nun am Oberlandesgericht, die Verhandlungen zu einer Entscheidung zu bringen.
Die Streitigkeiten gehen darauf zurück, dass Gaskunden der E.ON Hanse in den Jahren 2004 und 2005 die Gaspreiserhöhung nicht mitgetragen hatten und nur einen gekürzten Rechnungsbetrag an den Gasversorger überwiesen. In mehreren 100 Gerichtsverfahren vor Amtsgerichten im Norden Deutschlands entschieden die Richter weitestgehend zugunsten der Gaskunden. Wie die AFP meldet, wies das Amtsgericht in Winsen/Luhe 42 Klagen des Gasanbieter zurück. Weil in 15 anderen Fällen, die Kunden eine unzulässige Kürzung vorgenommen hatten, wurde dem Gasanbieter Geld zugesprochen, trotz prinzipieller Ablehnung der Klage. Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge gehen die Fälle in denen Eon Hanse gegen die Kunden vor Gericht vorging in die Tausende. Aber es ist fraglich, ob das letzte Wort hier gesprochen ist.
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