FlexStrom: Verbraucherzentrale fordert Streichung des Rücktrittsrechts wegen Lieferverzögerung
Kategorie: Strom
Energielieferant FlexStrom und die Verbraucherzentrale haben unterschiedliche Meinungen bezüglich des Kundenvertrages des Unternehmens und tragen diese Differenzen jetzt gerichtlich aus. Dabei geht es in erster Linie um die Streichung des Rücktrittsrechts wegen Lieferverzögerung, das im Vertragswerk verankert sist.
Energieanbieter und die Verbraucherzentrale werden im übertragenen Sinne wohl nie gute Freunde werden, dazu sind die Verträge der Anbieter und der Wettbewerb viel zu hart umkämpft. Oftmals gelingt es den Verbrauchern nicht alle Details eines Vertrages zu erfassen beziehungsweise richtig zu deuten. Dieses Mal jedoch scheint es, als wenn FlexStrom ein vermeintlicher Vorteil für den Kunden genommen wird.
In diesem speziellen Fall fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Streichung eines zusätzlichen Kündigungsrechtes, das dann in Kraft tritt, wenn sich der Liefertermin der Stromversorgung verzögern sollte. Jetzt zog die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht, um dieses Sonderkündigungsrecht im Kundenvertrag von FlexStrom zu untersagen. Demnach gelte nur noch das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für die Kunden verwirrend an dieser Forderung ist der Umstand, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht ohnehin Bestandteil der FlexStrom-AGBs ist und von dem Sonderkündigungsrecht unangetastet bleibt. In diesem Fall muss man rein objektiv dem Energieanbieter zu Seite springen, dem scheinbar ein Vorteil für die Kunden genommen wird.
Bild: February 5, 2010 - Paperwork von nerdcoregirl, bearbeitet von Tarifo.de - CC BY-SA 2.0.
Energieanbieter und die Verbraucherzentrale werden im übertragenen Sinne wohl nie gute Freunde werden, dazu sind die Verträge der Anbieter und der Wettbewerb viel zu hart umkämpft. Oftmals gelingt es den Verbrauchern nicht alle Details eines Vertrages zu erfassen beziehungsweise richtig zu deuten. Dieses Mal jedoch scheint es, als wenn FlexStrom ein vermeintlicher Vorteil für den Kunden genommen wird.
FlexStrom: Verbraucherzentrale fordert Streichung des Rücktrittsrechts wegen Lieferverzögerung
In diesem speziellen Fall fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Streichung eines zusätzlichen Kündigungsrechtes, das dann in Kraft tritt, wenn sich der Liefertermin der Stromversorgung verzögern sollte. Jetzt zog die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht, um dieses Sonderkündigungsrecht im Kundenvertrag von FlexStrom zu untersagen. Demnach gelte nur noch das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für die Kunden verwirrend an dieser Forderung ist der Umstand, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht ohnehin Bestandteil der FlexStrom-AGBs ist und von dem Sonderkündigungsrecht unangetastet bleibt. In diesem Fall muss man rein objektiv dem Energieanbieter zu Seite springen, dem scheinbar ein Vorteil für die Kunden genommen wird.
Bild: February 5, 2010 - Paperwork von nerdcoregirl, bearbeitet von Tarifo.de - CC BY-SA 2.0.
Deutschlandkarte
Lexikon