Achtung: Fahrraddiebe!
Kategorie: Finanzen
Das haben viele Verbraucher schon einmal erlebt: Man stellt das Fahrrad nur kurz ab und muss bei der Rückkehr entsetzt feststellen, dass ein Dieb das teure Sportgerät entwendet hat. Wer jetzt über eine Hausratversicherung verfügt, die auch das Fahrrad einschließt, der kann aufatmen. Dabei sind sich viele Versicherte nicht darüber im Klaren, ob die Zweiräder Bestandteil des Versicherungsvertrags sind. Ein Blick in die Police sorgt hier für Klarheit. Stellt man dabei fest, dass Fahrräder nicht mitversichert sind, dann sollte man im direkten Gespräch mit der Versicherung versuchen, diesen zusätzlichen Schutz nachträglich zu vereinbaren. Ist das nicht oder nur gegen eine Prämienerhöhung möglich, so macht der Wechsel der Versicherung Sinn. Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Fahrradversicherung nämlich als festen Bestandteil der Hausratversicherung an.
Selbst mit Versicherungsschutz sollte man allerdings nicht auf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen verzichten. So sollte das Fahrrad grundsätzlich sicher und vor allem sorgfältig abgeschlossen abgestellt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Fotos von dem Fahrrad zu machen und die Rahmennummer, die Herstellerangaben und die Modellinformationen zu notieren. Wird das Zweirad gestohlen, so fällt der Polizei die Ermittlungsarbeit mit diesen Informationen wesentlich leichter. Wurde das Rad entwendet, so sollte der Diebstahl umgehend der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Nicht zuletzt sollten versicherte Verbraucher darauf achten, dass die maximale Erstattungssumme für Fahrraddiebstähle dem tatsächlichen Wert des Rades entspricht.
Selbst mit Versicherungsschutz sollte man allerdings nicht auf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen verzichten. So sollte das Fahrrad grundsätzlich sicher und vor allem sorgfältig abgeschlossen abgestellt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Fotos von dem Fahrrad zu machen und die Rahmennummer, die Herstellerangaben und die Modellinformationen zu notieren. Wird das Zweirad gestohlen, so fällt der Polizei die Ermittlungsarbeit mit diesen Informationen wesentlich leichter. Wurde das Rad entwendet, so sollte der Diebstahl umgehend der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Nicht zuletzt sollten versicherte Verbraucher darauf achten, dass die maximale Erstattungssumme für Fahrraddiebstähle dem tatsächlichen Wert des Rades entspricht.
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