Atomausstieg: Bundespräsident hat Gesetz ausgefertigt
Kategorie: Strom
Mit der Unterzeichnung des Gesetzes über den Atomausstieg durch den Bundespräsidenten hat die Energiewende auch die formal letzte Hürde genommen. Die nun obligatorische Verkündung im Bundesgesetzblatt lässt das Ausstiegsgesetz wirksam werden. Gesetzlich fixiertes Ziel ist es damit, bis 2022 auf Atomstrom verzichten zu können. Dazu soll der Anteil der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2020 auf 35 % gesteigert werden.
Der vom Bundestag Ende Juni und vom Bundesrat Anfang Juli verabschiedete Atomausstieg wurde nun vom Bundespräsidenten durch seine Unterzeichnung ausgefertigt. Anfänglich hatte Wulff moniert, dass für die gesetzliche Abkehr von Strom aus Atomkraft das Parlament nicht ausreichend eingebunden worden sei und damit leichte Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angedeutet. Mit seiner Unterschrift nach sorgfältiger Prüfung haben sich diese Zweifel nunmehr erledigt.
Stromversorgung: Ökostrom bis 2030 auf 50 Prozent
Inhalt der gesetzlichen Energiewende ist die Anhebung des Anteils von Ökostrom auf 50 % der gesamten Stromerzeugung zum Jahre 2030. Bis zur planmäßigen Abschaltung des letzten Atomkraftwerks auf deutschem Boden zu 2022 soll der Anteil bereits 35 % erreicht haben. Durch die infrastrukturellen Veränderungen, die mit dem verstärkten Setzen auf Ökostrom einhergehen, entstehen den Netzbetreibern allerdings Kosten, die sie sicherlich an die Stromanbieter weitergeben werden und diese wiederum über die Strompreise an die Abnehmer. Denen wird nur bleiben, den Markt für Strom mittels Stromvergleich zu beobachten. Bild: Bellevue, Berlin von sporst, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY 2.0.Deutschlandkarte
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