Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof im Streit um möglicherweise unzulässige Gaspreis-Erhöhungen zwar zugunsten von Grundversorgern entschieden. Stromkunden, die sich in Sonderverträgen beim örtlichen Grundversorger befinden, können aber trotz des Urteils gegen Gaspreiserhöhungen vorgehen. Einfacher ist laut Experten aber, im Falle von Gaspreiserhöhungen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Gasanbieter zu wechseln. Am Ende würde durch ein solches Vorgehen ein höheres Einspar-Potential und weniger Stress herauskommen.
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Trotz BGH-Urteil Widerspruch gegen Gaspreise einlegen
Der Bundesgerichtshof stärkte mit seiner Entscheidung am Mittwoch Gas-Grundversorgern den Rücken. Die Richter urteilten, dass Gasanbieter in der Vergangenheit dazu berechtigt waren, die Gaspreise für Kunden in der Grundversorgung auch ohne Begründung anzuheben. Viele Gasverbraucher sind aber aufgrund eines Wechsels in einen Sondervertrag nicht mehr Kunden in der Grundversorgung – und damit auch nicht direkt von dem gerade gefällten Urteil betroffen. Sie können laut Experten nach wie vor gegen Preiserhöhungen des Gasversorgers vorgehen. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Einspruch gegen Gaspreiserhöhungen eine Frist von auf den Tag genau drei Jahren gilt. Gegen Gaspreiserhöhungen vom 20. November 2012 könnte also noch bis zum 20. November 2015 Widerspruch eingelegt werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist aber darauf hin, dass Richter im Streitfall auch schätzen dürften, wie hoch die Bezugskosten der Gasversorger tatsächlich gestiegen wären. Sollten sich Verbraucher für einen Prozess gegen ihren Gasanbieter entscheiden, würde ein hohes Risiko bestehen, letztlich nur einen Bruchteil des Betrages oder überhaupt nichts zurück zu erhalten. Dafür entstünde Gasverbraucher durch einen solchen Prozess jede Menge Stress und zusätzlich möglicherweise hohe Prozesskosten.
Gasanbieter-Wechsel birgt hohes Einspar-Potential
Einfacher und gleichzeitig rentabler sei laut Experten, im Falle von Gaspreiserhöhungen den Gasanbieter zu wechseln. Bei bereits verjährten Gaspreiserhöhungen ist dies zwar nicht mehr möglich. Werden Gasverbraucher aber aktuell über Gaspreiserhöhungen von ihrem Gasanbieter in Kenntnis gesetzt, so wird ihnen grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Verbraucherschützer empfehlen, dieses Recht zu nutzen und dem alten Gasanbieter den Rücken zu kehren.
Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zu einem alternativen Gasanbieter können je nach Verbrauch und Region mehrere hundert Euro im Jahr eingespart werden. Angst vor einem Gasanbieter-Wechsel müssen Verbraucher laut Experten nicht haben. Wie eine aktuelle Untersuchung der Zeitschrift Finanztest (11/2015) zeigt, gehören tückische Vertragsklauseln in Sonderverträgen mittlerweile der Seltenheit an. Bei Verzögerungen im Wechsel-Prozess muss zudem kein Verbraucher fürchten, von der Gasversorgung abgeschnitten zu sein: In diesem Fall springt automatisch die Grundversorgung ein, bis die Probleme beseitigt sind. Verbraucher sollten bei einem Wechsel des Gasanbieters auf kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen achten. Zudem sollte eine Preisgarantie über die Vertragslaufzeit hinweg Bestand haben.
Bild: stove von rhodesj, CC BY – bearbeitet von Tarifo.de
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