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Gasförderung durch Fracking: Parteien und Verbände kritisieren Gesetzentwurf

Kategorie: Gas

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett nach langer Debatte einen Gesetzentwurf zum zukünftigen Umgang mit der unkonventionellen Gasfördermethode Fracking beschlossen. Zwar soll das Gesetz strenge Auflagen vorgeben, dennoch ist ein großflächiger Einsatz der umstrittenen Methode zur Gas- und Ölförderung nicht ausgeschlossen. Vonseiten der Unions-Fraktion sowie von SPD, Grünen und Umweltverbänden hagelt es Kritik am Gesetzentwurf. In dieser Form sei der Entwurf laut CDU-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Die Deutsche Umwelthilfe sieht im Gesetzentwurf einen Rückschritt für die Energiewende. Gasförderung durch Fracking: Parteien und Verbände kritisieren Gesetzentwurf Fracking

Umweltschützer befürchten Verunreinigungen von Grundwasser

Die umstrittene Gasfördermethode Fracking soll laut Gesetzentwurf in Wasserschutz- und Trinkwassergebieten sowie oberhalb von 3.000 Metern verboten werden. Probebohrungen sollen aber auch oberhalb dieser Grenze erlaubt sein. Ab 2018 soll zudem eine kommerzielle Gasförderung durch Fracking von einer Expertenkommission genehmigt werden können. Da beim Fracking ein Wasser-Chemikalien-Gemisch unter Druck in die Erde geleitet wird, um Gesteinsschichten aufzubrechen und Schiefergas oder Öl an die Erdoberfläche zu befördern, befürchten Umweltschützer Verunreinigungen des Grund- oder Trinkwassers. Bislang war Fracking durch das Bergbaurecht nur unzureichend geregelt und prinzipiell erlaubt. Aufgrund eines Moratoriums wurde unkonventionelles Fracking bislang aber nicht zu wirtschaftlichen Zwecken eingesetzt. Dies soll nach Meinung vieler Experten auch in Zukunft so bleiben. Der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeld betonte der Deutschen Presse-Agentur gegenüber, dass der aktuelle Gesetzentwurf „für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig“ sei. Er und über 100 Unions-Abgeordnete würden eine Verschärfung der Regelungen fordern. SPD-Politiker kritisieren zudem den Einsatz einer Expertenkommission, die den kommerziellen Einsatz von Fracking nach erfolgreichen Probebohrungen genehmigen können soll. Solch wichtige Entscheidungen müssten in der Hand des Bundestages bleiben – die Expertenkommission sei ein Zugeständnis an die Gasunternehmen.

Fracking-Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden

Die Grünen werfen der Regierung aufgrund des Fracking-Gesetzentwurfs eine „Rückwärtsrolle in der Energiepolitik“ vor. Deutschland brauche ein klares Fracking-Verbot, durch das geplante Gesetz aber würde der Weg für Fracking in großem Stil geebnet. Für die Deutsche Umwelthilfe stellt der Gesetzentwurf darüber hinaus ein Zugeständnis an fossile Energien und somit einen Rückschritt für die Energiewende dar. Die Umweltschützer betonten, dass Deutschland keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger sondern sinnvolle Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs brauche. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verteidigte den in Zusammenarbeit mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) erarbeiteten Gesetzentwurf. In Deutschland herrsche Forschungs- und Gewerbefreiheit, weshalb Fracking nicht einfach verboten werden könne. Durch den nun beschlossenen Gesetzentwurf sollten ökologische Risiken weitgehend ausgeschlossen werden, Teile der Erdgas-Vorkommen in Deutschland aber förderbar bleiben. Nach parlamentarischer Beratung soll der Bundestag noch vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf abstimmen. Bild: Fracking von Daniel Lobo, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de