Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche in einem Urteil die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Klauseln in Verträgen mit Gasanbietern, in denen Gaspreis-Erhöhungen an Entwicklungen des Ölpreises gekoppelt sind, wurden für ungültig erklärt.
Justice sends mixed messages
Gaskosten in Höhe von 185.000 Euro nicht beglichen
Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil die Kopplung vom Gaspreis an Entwicklungen des Ölpreises in Gasverträgen für ungültig erklärt. Dieses Urteil galt bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter am vergangenen Mittwoch aber nur für Privatverbraucher wie Mieter einer Wohnung. Wie die Richter nun entschieden, verlieren Wohnungsbesitzer ihre „Schutzwürdigkeit als Verbraucher“ aber nicht aufgrund des Umstandes, dass sie Mitglied einer Wohnungseigentümerschaft sind. Daher müsse die Grundsatzentscheidung von 2010 auch für formale Zusammenschlüsse von Wohnungsbesitzern gelten. Laut Statistischem Bundesamt befanden sich im Jahr 2011 bundesweit gut 9,3 Millionen Wohnungen in einer Eigentümergemeinschaft.
Im vorliegenden Fall hatten mehrere Wohneigentümergemeinschaften vor dem BGH geklagt. In bestehenden Gasversorgungs-Verträgen mit Gasanbieter E.ON und der früheren E.ON Hanse Vertrieb war die Höhe des Gaspreises an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt. Die Wohnungsbesitzer verweigerten eine Zahlung der erhöhten Gaspreise. In einem der Fälle waren durch Zahlungsverweigerungen des Wohneigentümers fast 185.000 Euro an Differenz zusammen gekommen.
Verbraucher sind oft stärker geschützt, als Unternehmer
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die betreffenden Vertragsklauseln die Eigentümer benachteiligten und daher unwirksam seien (Az.: VIII ZR 243/13 u.a.). Die Richter erklärten, dass Wohnungseigentümergemeinschaften immer dann mit Verbrauchern gleichzustellen seien, wenn der Gemeinschaft mindestens ein Verbraucher angehöre und der mit dem Gasversorger geschlossene Vertrag weder gewerblichen noch unternehmerischen Zwecken diene. Dies gelte auch im Fall dass eine gewerbliche Hausverwaltung für die Eigentümer handle, so die Richter.
Die Tragweite der Entscheidung der Karlsruher Richter reicht weit über den vorliegenden Fall hinaus. Privatverbraucher sind in vielen Bereichen des Lebens, beispielsweise bei Krediten oder Energielieferungsverträgen stärker geschützt, als Unternehmer. Die Richter stellten nun aber klar, dass ein Verbraucher diesen speziellen Schutz nicht verliert, wenn er Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft wird.
Bild: Justice sends mixed messages von Dan4th Nicholas, CC BY – bearbeitet von Tarifo.de
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