FlexStrom: Stiftung Warentest gibt Unterlassungserklärung ab
Kategorie: Strom
Um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden hat die Stiftung Warentest gegenüber dem Energieanbieter FlexStrom eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Falschbehauptung über Preiserhöhungen des Unternehmens werden ab sofort von der Stiftung Warentest unterlassen.
Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzung waren Behauptungen von Seiten der Stiftung Warentest, wonach FlexStrom bei Preisanpassungen das Sonderkündigungsrecht nicht erwähnt hätte. In Folge dessen hatte FlexStrom eine juristische Durchsetzung einer Unterlassungsverfügung angedroht, um einer weiteren Verbreitung dieser Behauptungen vehement entgegen zu treten. Die Stiftung Warentest ist einer weiteren juristischen Auseinandersetzung zuvor gekommen und hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, zudem übernimmt sie alle entstandenen Rechtsverfolgungskosten in vollem Umfang.
Angebotene Gespräche von FlexStrom zwischen beiden Parteien wurden zuvor von der Stiftung Warentest abgelehnt.
Bild: My gavel von LoopZilla, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzung waren Behauptungen von Seiten der Stiftung Warentest, wonach FlexStrom bei Preisanpassungen das Sonderkündigungsrecht nicht erwähnt hätte. In Folge dessen hatte FlexStrom eine juristische Durchsetzung einer Unterlassungsverfügung angedroht, um einer weiteren Verbreitung dieser Behauptungen vehement entgegen zu treten. Die Stiftung Warentest ist einer weiteren juristischen Auseinandersetzung zuvor gekommen und hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, zudem übernimmt sie alle entstandenen Rechtsverfolgungskosten in vollem Umfang.
Angebotene Gespräche von FlexStrom zwischen beiden Parteien wurden zuvor von der Stiftung Warentest abgelehnt.
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