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Gasversorger E.ON zahlt Kunden Geld zurück: Gasverbraucher sollten Verträge prüfen

Kategorie: Gas

Im Juli 2013 hatte der Bundesgerichtshof Gaspreiserhöhungen von Gasanbieter RWE aufgrund von mangelnder Transparenz für ungültig erklärt. Auch im Fall E.ON Hanse gegen die Hamburger Verbraucherzentrale entschieden Hamburger Richter im Sinne der Verbraucherschützer. E.ON Hanse will auf Rechtsmittel verzichten und stimmte einem Vergleich zu. Diejenigen Gasverbraucher, die sich an der Sammelklage der Verbraucherzentrale beteiligt hatten, erhalten nun Rückzahlungen in teilweise vierstelliger Höhe. E.ON bittet betroffene Kunden in Anschreiben allerdings um „strenges Stillschweigen“, womöglich um andere Verbraucher von Rückzahlungsforderungen abzuhalten. Verbraucherschützer empfehlen daher Gasverbrauchern, ihre Gasverträge zu überprüfen. Gasversorger E.ON zahlt Kunden Geld zurück: Gasverbraucher sollten Verträge prüfen E.ON Stand

Gaspreise „waren und sind angemessen“

Nach langem Rechtsstreit haben Gaskunden beim Hamburger Gasversorger E.ON Hanse dieser Tage Erstattungen in teilweise vierstelliger Höhe für ungültig erklärte Gaspreiserhöhungen erhalten. Hintergrund: Verbraucherzentralen hatten Sammelklagen von Kunden in Sonderverträgen bei RWE und E.ON eingereicht, da sich die Gasversorger in Vertragsklauseln vorbehielten, Gaspreise ohne Begründung anzupassen. Solche Klauseln in Sonderverträgen wurden schon im vergangenen Jahr von einem Gericht für ungültig erklärt, weshalb Verbraucherschützer folgern, dass auf solchen Klauseln beruhende Gaspreiserhöhungen prinzipiell unwirksam seien. Bislang weigerten sich Gasversorger wie RWE oder E.ON aber, Kunden Geld zurück zu erstatten. Die Gaspreise „waren und sind angemessen“, betont eine E.ON-Sprecherin. Gasversorger E.ON Hanse gibt nun aber scheinbar nach und erstattet an der Sammelklage beteiligten Kunden Kosten, die durch Gaspreiserhöhungen entstanden sind. Laut Spiegel-Online will der Energieversorger aber offenbar vermeiden, dass nicht an den Klagen beteiligte Kunden von den Rückzahlungen Wind bekommen. So soll es in dem Schreiben von E.ON Hanse an betroffene Kunden heißen, dass „strenges Stillschweigen“ zu bewahren sei.

Gaspreiserhöhungen unzureichend begründet und unwirksam

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kunden, die sich den Klagen nicht angeschlossen haben, noch gegen den Gasversorger vorgehen und ungültige Gaspreiserhöhungen zurück fordern könnten. Betroffen seien Kunden in Sonderverträgen, also Gasverbraucher, die sich nicht in der Grundversorgung befinden. Laut Experten würde fast die Hälfte älterer Gasverträge unzulässige Klauseln enthalten. In den für ungültig erklärten Klauseln von E.ON steht, dass der Gasversorger berechtigt ist, die Gaspreise „der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen“ – ohne weitere Begründung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund von ungültigen Gaspreiserhöhungen beträgt drei Jahre. In Einzelfällen könnten noch Erstattungsansprüche bestehen. Um Anspruch auf Erstattung zu erheben, müssen sich Kunden schriftlich an ihren Gasversorger wenden. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg wird zu diesem Zweck ein Musterbrief kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Bild: E.ON Stand von Baltic Development Forum, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de