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Gasversorger E.ON Hanse besteht weiter auf Gültigkeit von Gaspreiserhöhungen

Kategorie: Gas

Im Januar 2013 entschied das Hamburger Oberlandesgericht, dass Preisanpassungsklauseln des Gasversorgers E.ON Hanse unwirksam sind. Verbraucherschützer folgern daraus, dass Gaspreiserhöhungen auf Grundlage dieser Klauseln an Gültigkeit verlieren. Gasverbrauchern wurde deshalb von Verbraucherschützern geraten, Erstattung für die Gaspreiserhöhungen der vergangenen Jahre zu fordern. E.ON Hanse aber legt das Urteil der Hamburger Richter auf andere Weise aus und betont Kunden gegenüber, dass die Preisanpassungen der vergangenen Jahre trotz unwirksamer Klausel stets angemessen und begründet waren. Verbraucherschützer sind empört und empfehlen Gaskunden, ihre Ansprüche trotzdem schnellstmöglich geltend zu machen. Gasversorger E.ON Hanse besteht weiter auf Gültigkeit von Gaspreiserhöhungen Setra S417 HDH, GTH-W 51, Wollschläger & Partner GmbH ,Laucha,FC Rot-Weiss, Erfurt. Reisebus, London

Gaspreiserhöhungs-Klauseln zu schwammig formuliert

Bereits im Jahre 2005 hatte die Verbraucherschutzzentrale für 53 Gaskunden von E.ON Hanse exemplarisch Klage gegen eine Serie von Gaspreiserhöhungen von E.ON Hanse eingereicht. Im Januar 2013 entschieden die Hamburger Oberlandesrichter dann in zweiter Instanz, dass die betreffende Preisanpassungsklausel des Gasversorgers zu schwammig formuliert und deshalb ungültig sei. Doch Gasverbrauchern, die von den möglicherweise ungültigen Gaspreiserhöhungen betroffen sind und ihr Geld zurück fordern wollen, versucht E.ON Hanse einen Strich durch die Rechnung zu machen. In einem Schreiben an ihre Kunden betont die E.ON-Tochter, das Hamburger Gericht habe lediglich die Form der Klausel für ungültig erklärt, nicht aber die darauf beruhenden Gaspreiserhöhungen. Laut E.ON Hanse seien die Gaspreiserhöhungen der vergangenen Jahre „völlig unabhängig von der Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel stets angemessen und begründet“. Aufgrund dessen sei auch keinem Kunden ein finanzieller Nachteil entstanden, wodurch keine Regressansprüche bestünden.

Gasverbraucher sollten Regressansprüche schnellstmöglich anmelden

Verbraucherschützer sind verärgert über das Verhalten von E.ON Hanse. Der Gaskonzern führe seine Kunden „in die Irre“, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel führe „unmittelbar“ zur Unwirksamkeit der darauf beruhenden Gaspreiserhöhungen. Mit „zweifelhaften Argumenten“ werde nun von E.ON Hanse versucht, Gaskunden von Ersattungsforderungen abzuhalten. Dabei ziele der Gaskonzern vor allem auf die baldige Verjährung des Falles ab. Denn Kunden, die etwa im Jahr 2010 aufgrund von unwirksamen Gaspreiserhöhungen zu viel gezahlt haben, können nur noch bis Jahresende Klage einreichen, denn danach tritt die Verjährung ein. Verbraucherschützer raten E.ON Hanse-Kunden deshalb umgehend prüfen zu lassen, ob ein Regressanspruch besteht oder ob dieser bereits verjährt ist. Eine solche Prüfung könne von Rechtsanwälten oder der Verbraucherschutzzentrale selbst vorgenommen werden. Bild: Setra S417 HDH, GTH-W 51, Wollschläger & Partner GmbH ,Laucha,FC Rot-Weiss, Erfurt. Reisebus, London von Sludge G, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de