Vor einem halben Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Gaspreis-Erhöhungen in Sonderverträgen transparent dargestellt und begründet werden müssen. Bisher wurden für Gaspreis-Erhöhungen in Sonderverträgen oft nur die Klauseln aus den Grundversorgungstarifen übernommen. Ende Juli 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf Grundlage der Entscheidung des EuGH Gaspreiserhöhungen des Gasanbieters RWE für ungültig erklärt. Verbraucherschützer halten dies für ein Grundsatzurteil zu Gunsten der Verbraucher. Die Stiftung Warentest untersuchte nun 30 Gastarife und stellt fest: Trotz des BGH-Urteil verwenden Gasversorger noch immer Gaspreiserhöhungs-Klauseln, die zweifelhaft oder gar unwirksam seien.
Justice sends mixed messages
Gaspreis-Entwicklung muss für Kunden vorhersehbar sein
Die Richter des EuGH stellten durch ihr Urteil klar, dass Gasverbraucher vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses transparent über grundlegende Voraussetzungen für mögliche Preiserhöhungen informiert werden müssen. Laut EuGH-Urteil müssen die Klauseln gewährleisten, dass Gasverbraucher mögliche Preisanpassungen „anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen“ können. Ist dies nicht der Fall, können Gaspreis-Erhöhungen für ungültig erklärt werden und Kunden Geld zurückfordern, wie das BGH-Urteil im Juli zeigt.
Einer Untersuchung der Stiftung Warentest zufolge scheinen die meisten Gasversorger das Urteil der Richter aber nicht auf sich zu beziehen. Die Mehrheit der insgesamt 30 getesteten Gasversorger hat ihre Sondervertragsklauseln nicht angepasst und will die Gaspreise weiterhin ohne Angabe von Gründen erhöhen. Acht der überprüften Versorger haben sich zumindest dazu verpflichtet, nicht nur Preissteigerungen sondern auch Kostensenkungen an die Gaskunden weiterzureichen. Damit fügen sie sich einem Anliegen der europäischen Richter. Die Klauseln an sich seien aber laut Stiftung Warentest noch immer „schwer durchschaubar“, da anhand dieser Klauseln kein Gaskunde vorhersehen könne, unter welchen Bedingungen die Gaspreise erhöht oder gesenkt werden.
Gaskunden sollten ihre Verträge überprüfen
Viele Gasversorger bestehen darauf, dass ihre jetzigen Vertragsklauseln weiterhin wirksam seien, da sich die Urteile des BGH und des EuGH auf ältere Regelungen mit anderem Wortlaut beziehen würden. Laut Stiftung Warentest betreffe das Urteil aber alle Gaspreiserhöhungs-Klauseln, die keine transparenten Bedingungen enthalten. Über 60 Prozent aller Gasverbraucher sind Sondervertragskunden. Diese können laut Experten direkt oder indirekt von den Urteilen betroffen sein. Verbraucherschützer raten Gaskunden in Sonderverträgen deshalb, ihre Verträge zu überprüfen und sich über mögliche Rückzahlungsansprüche zu informieren.
Bild: Justice sends mixed messages von Dan4th Nicholas, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de
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