Bessere Verträge - Durchsicht lohnt sich
Kategorie: Finanzen
Nicht alle Tarife sind gleich. Außerdem ändert sich mit den persönlichen Umständen eines Versicherten auch sein Versicherungsbedarf. Aus diesen Gründen sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob der eigene Vertrag wirklich noch alle Risiken abdeckt und ob durch einen Wechsel des Anbieters Vorteile geschaffen werden können.
Im August 2008 hatte Stiftung Warentest erstmals einen Grundschutz formuliert, der alle Leistungen beschreibt, die in jedem Versicherungsvertrag enthalten sein sollten. Dieser reicht von der richtigen Versicherungssumme bis hin zum Schutz im Ausland. Im Finanztest wurden schließlich die einzelnen Tarife der Versicherer unter die Lupe genommen. Dieses Mal wurden alle, die den Grundschutz nicht erfüllten, weitaus stärker abgewertet als das noch zu Anfang der Fall war. Für diese Tarife bestand keine Möglichkeit die Noten "Gut" oder gar "Sehr gut" zu erreichen. Allgemein kam es zu einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zu 2008. Während zu dieser Zeit nur etwa ein Drittel der Tarife die Kriterien des Grundschutzes erfüllte, waren es in diesem Jahr bereits zwei Drittel. Über den Grundschutz hinaus wurden wichtige zusätzliche Deckungserweiterungen im Finanztest überprüft, unabhängig davon, ob sie für Eltern, Mieter, Hausbesitzer oder Sportler von Wichtigkeit sind. Da die wenigsten Kunden mit Selbstbeteiligung rechnen und sich die meisten sehr darüber ärgern, gab es hierfür Punktabzug für die Versicherer.
Zusatzleistungen
Ehepartner sowie Lebenspartner, die im Vertrag namentlich erwähnt werden, sind in der privaten Haftpflichtversicherung immer mitversichert. Auch Kinder sind über ihre Eltern mitversichert. Allerdings sind Kinder unter sieben Jahren generell und im Straßenverkehr bis zu zehn Jahren ohnehin " nicht deliktfähig". Somit gibt es rechtlich keinen Schuldigen und die Versicherung muss nicht für die Schäden aufkommen. Trotzdem sollte geprüft werden, ob die Haftpflichtversicherung vielleicht ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert.
Nicht versichert
Wenn eine Sache absichtlich zerstört oder jemand mit Absicht verletzt wird, dann zahlt die Versicherung natürlich nicht und der Versicherte muss für den Schaden selbst aufkommen. Des Weiteren haben auch Ehe- und Lebenspartner mit einem gemeinsamen Vertrag keine Ansprüche auf Schadensersatz. Außergewöhnliche Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Ballonfliegen sind nur äußerst selten über die private Haftpflicht mit abgedeckt. Für Fahrlässigkeit bei Gefälligkeiten von Freunden gilt häufig ein stillschweigender Haftungsausschluss. Lediglich durch eine spezielle Klausel im Vertrag ist diese mitversichert.
Im August 2008 hatte Stiftung Warentest erstmals einen Grundschutz formuliert, der alle Leistungen beschreibt, die in jedem Versicherungsvertrag enthalten sein sollten. Dieser reicht von der richtigen Versicherungssumme bis hin zum Schutz im Ausland. Im Finanztest wurden schließlich die einzelnen Tarife der Versicherer unter die Lupe genommen. Dieses Mal wurden alle, die den Grundschutz nicht erfüllten, weitaus stärker abgewertet als das noch zu Anfang der Fall war. Für diese Tarife bestand keine Möglichkeit die Noten "Gut" oder gar "Sehr gut" zu erreichen. Allgemein kam es zu einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zu 2008. Während zu dieser Zeit nur etwa ein Drittel der Tarife die Kriterien des Grundschutzes erfüllte, waren es in diesem Jahr bereits zwei Drittel. Über den Grundschutz hinaus wurden wichtige zusätzliche Deckungserweiterungen im Finanztest überprüft, unabhängig davon, ob sie für Eltern, Mieter, Hausbesitzer oder Sportler von Wichtigkeit sind. Da die wenigsten Kunden mit Selbstbeteiligung rechnen und sich die meisten sehr darüber ärgern, gab es hierfür Punktabzug für die Versicherer.
Zusatzleistungen
Ehepartner sowie Lebenspartner, die im Vertrag namentlich erwähnt werden, sind in der privaten Haftpflichtversicherung immer mitversichert. Auch Kinder sind über ihre Eltern mitversichert. Allerdings sind Kinder unter sieben Jahren generell und im Straßenverkehr bis zu zehn Jahren ohnehin " nicht deliktfähig". Somit gibt es rechtlich keinen Schuldigen und die Versicherung muss nicht für die Schäden aufkommen. Trotzdem sollte geprüft werden, ob die Haftpflichtversicherung vielleicht ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert.
Nicht versichert
Wenn eine Sache absichtlich zerstört oder jemand mit Absicht verletzt wird, dann zahlt die Versicherung natürlich nicht und der Versicherte muss für den Schaden selbst aufkommen. Des Weiteren haben auch Ehe- und Lebenspartner mit einem gemeinsamen Vertrag keine Ansprüche auf Schadensersatz. Außergewöhnliche Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Ballonfliegen sind nur äußerst selten über die private Haftpflicht mit abgedeckt. Für Fahrlässigkeit bei Gefälligkeiten von Freunden gilt häufig ein stillschweigender Haftungsausschluss. Lediglich durch eine spezielle Klausel im Vertrag ist diese mitversichert.
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