Gericht: Stromanbieter Flexstrom muss Neukundenbonus zahlen
Kategorie: Strom
Mehrere Gerichte haben dem Stromanbieter Flexstrom dazu aufgefordert, den versprochenen Neukundenbonus auch an Kunden zu zahlen, die nach 12 Monaten den Stromvertrag kündigten.
Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Heidelberg haben dem Stromanbieter Flexstrom vorgeworfen, Stromkunden mit einem Neukundenbonus getäuscht zu haben. Flexstrom hat damit geworben, bei einem Wechsel zum Stromanbieter den Kunden einen Aktionsbonus in Höhe von 125 Euro zu zahlen. Das Geld sollte mit der ersten Jahresabrechnung den Stromkunden gutgeschrieben werden. Allerdings verweigerte Flexstrom Kunden die Bonuszahlung mit der Begründung, dass sie sich erst ein zweites Jahr vom Versorger mit Strom beliefern lassen müssen. Der Stromanbieter berief sich dabei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen die Zahlungsausnahme nach Auffassung der Richter jedoch nicht unmissverständlich hervorgeht. Flexstrom hat daraufhin Berufung eingelegt.
Günstige Strompreise im Vergleich zu anderen Anbietern sowie die versprochene Bonuszahlung haben Flexstrom anfänglich einen regen Kundenzulauf beschert. Als der Stromanbieter jedoch überraschend den Strompreis erhöhte, haben viele Kunden zum Ende des Jahres gekündigt. Den Neukundenbonus erhielten sie nicht. Der Bund der Energieverbraucher e.V. empfiehlt den davon betroffenen Flexstromkunden, auf die Zahlung zu bestehen und dies notfalls vor Gericht geltend zu machen.
Bild: Money at hand von Don Hankins, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY.
Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Heidelberg haben dem Stromanbieter Flexstrom vorgeworfen, Stromkunden mit einem Neukundenbonus getäuscht zu haben. Flexstrom hat damit geworben, bei einem Wechsel zum Stromanbieter den Kunden einen Aktionsbonus in Höhe von 125 Euro zu zahlen. Das Geld sollte mit der ersten Jahresabrechnung den Stromkunden gutgeschrieben werden. Allerdings verweigerte Flexstrom Kunden die Bonuszahlung mit der Begründung, dass sie sich erst ein zweites Jahr vom Versorger mit Strom beliefern lassen müssen. Der Stromanbieter berief sich dabei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen die Zahlungsausnahme nach Auffassung der Richter jedoch nicht unmissverständlich hervorgeht. Flexstrom hat daraufhin Berufung eingelegt.
Nach Strompreiserhöhung wollten viele Kunden wechseln
Günstige Strompreise im Vergleich zu anderen Anbietern sowie die versprochene Bonuszahlung haben Flexstrom anfänglich einen regen Kundenzulauf beschert. Als der Stromanbieter jedoch überraschend den Strompreis erhöhte, haben viele Kunden zum Ende des Jahres gekündigt. Den Neukundenbonus erhielten sie nicht. Der Bund der Energieverbraucher e.V. empfiehlt den davon betroffenen Flexstromkunden, auf die Zahlung zu bestehen und dies notfalls vor Gericht geltend zu machen.
Bild: Money at hand von Don Hankins, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY.
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