Umfassender Schutz vor Anwalts- und Gerichtskosten
Kategorie: Finanzen
Irgendwann im Leben ist fast jeder Mensch mindestens einmal mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung beschäftigt. Ob als Arbeitnehmer im Rechtsstreit mit dem Chef, als Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall oder als Mieter im Streit mit dem Eigentümer: Selbst bei friedlichsten Absichten kann es schnell zu einer Situation kommen, in der ein Anwaltsbesuch oder sogar ein Gerichtstermin nötig wird. Eine Rechtsschutzversicherung kann den Verbraucher zwar nicht vor dem Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung schützen. Allerdings kommt sie im Fall der Fälle für die entstehenden Kosten auf und stellt so sicher, dass der Versicherte zu seinem guten Recht kommt. Die Honorare für Anwälte, die Gerichtskosten, die Gebühren für Gutachter und die Zeugengelder summieren sich schnell zu erheblichen Beträgen. Viele Verbraucher verzichten angesichts dieser Belastungen häufig darauf, sich mit ihrem Anliegen an Fachleute und an die Gerichte zu wenden.
Neben der Übernahme der entstehenden Kosten leistet eine Rechtsschutzversicherung aber noch viel mehr. Für den Versicherten ist sie der qualifizierte Ansprechpartner in allen rechtlichen Belangen und prüft bei einem Klagevorhaben bereits im Vorfeld die Erfolgsaussichten der angestrebten Einlassung. Nur wenn die Experten der Versicherung deutliche Anzeichen für einen möglichen Erfolg sehen, erteilen sie eine Kostenzusage und bereiten damit den Weg für ein erfolgreiches Verfahren. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte selber von einer Klage bedroht ist. In diesem Fall erbringt die Versicherung, abhängig von den abgeschlossenen und im Vertrag bezeichneten Rechtsbereichen, die Kosten und verhindert so erhebliche finanzielle Einbußen auf Seiten des Versicherten.
Neben der Übernahme der entstehenden Kosten leistet eine Rechtsschutzversicherung aber noch viel mehr. Für den Versicherten ist sie der qualifizierte Ansprechpartner in allen rechtlichen Belangen und prüft bei einem Klagevorhaben bereits im Vorfeld die Erfolgsaussichten der angestrebten Einlassung. Nur wenn die Experten der Versicherung deutliche Anzeichen für einen möglichen Erfolg sehen, erteilen sie eine Kostenzusage und bereiten damit den Weg für ein erfolgreiches Verfahren. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte selber von einer Klage bedroht ist. In diesem Fall erbringt die Versicherung, abhängig von den abgeschlossenen und im Vertrag bezeichneten Rechtsbereichen, die Kosten und verhindert so erhebliche finanzielle Einbußen auf Seiten des Versicherten.
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