Gaspreis-Urteil wird angefochten: E.on legt beim BGH Revision ein
Kategorie: Gas
Ende Januar hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Position der Verbraucherzentrale Hamburg bestätigt, wonach der Gasanbieter E.on Hanse die Gaspreise unangemessen angehoben habe. 53 sogenannte Gasrebellen hatten gegen Gaspreis-Steigeurngen des Gasversorgers geklagt. E.on Hanse gab am Freitag bekannt Revision gegen des Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.
THE WALL OF FLAME
E.on zufolge hat sich das OLG Hamburg in seinem Urteil nur "auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert." Der Energieversorger bekräftigte, seine Gaspreise wären angemessen gewesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg vertritt hingegen die Position, dass durch das Urteil des OLG alle Gaspreis-Erhöhungen von E.on Hanse aus den letzten 7 Jahren unwirksam sind.
