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Gaspreis-Urteil wird angefochten: E.on legt beim BGH Revision ein

Kategorie: Gas

Ende Januar hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Position der Verbraucherzentrale Hamburg bestätigt, wonach der Gasanbieter E.on Hanse die Gaspreise unangemessen angehoben habe. 53 sogenannte Gasrebellen hatten gegen Gaspreis-Steigeurngen des Gasversorgers geklagt. E.on Hanse gab am Freitag bekannt Revision gegen des Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.

Gaspreis-Urteil wird angefochten: E.on legt beim BGH Revision ein THE WALL OF FLAME

E.on zufolge hat sich das OLG Hamburg in seinem Urteil nur "auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert." Der Energieversorger bekräftigte, seine Gaspreise wären angemessen gewesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg vertritt hingegen die Position, dass durch das Urteil des OLG alle Gaspreis-Erhöhungen von E.on Hanse aus den letzten 7 Jahren unwirksam sind.

Verbraucherzentrale wirft E.on Zeitspiel vor


Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, wirft E.on Hanse vor, den Gaskunden des Unternehmens berechtigte Ansprüche auf eine Rückzahlung von zu hohen Gaspreisen vorzuenthalten. Hörmann schätzt, dass über 100.000 Kunden Ansprüche auf eine Rückzahlung von E.on Hanse haben.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass es insgesamt um Rückzahlungen im zweistelligen Millionebereich geht. Durch die Revision vor dem BGH wird mit einem Urteil erst in 2014 gerechnet. Derzeit laufen mehrere Verfahren über die Gültigkeit von Gaspreis-Erhöhungen, die sich teilweise auf den Zeitraum vor der Liberalisierung des Gasmarktes beziehen, als es Gasverbrauchern noch nicht möglich war den Gasanbieter zu wechseln und sich im Falle von steigenden Gaspreisen nach einem günstigeren Versorger umzusehen.

Bild: THE WALL OF FLAME von Schmarty, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.