Die Bausaison 2010 beginnt: Nie unversichert bauen
Kategorie: Finanzen
Wer sich als Bauherr zu einem Bauvorhaben entscheidet, der sollte im Vorfeld alle relevanten Risiken gründlich überdenken und sich durch den Abschluss geeigneter Versicherungsverträge vor möglichen Schäden schützen. Unversicherten Bauherren droht im Fall des Falles ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden, der schnell zu großen Einbußen oder sogar dem Verlust des in Bau befindlichen Gebäudes führen kann. Unter dem Begriff der Bauversicherung werden in der Regel drei unterschiedliche Versicherungstypen zusammen gefasst: Die so genannte Bauherrenversicherung dient dem Zweck, den Bauherren vor berechtigten Schadenersatzforderungen Dritter zu bewahren. Erleidet eine Person einen Schaden, der unmittelbar mit der Baustelle oder dem Baugrundstück zusammen hängt, so haftet der unversicherte Bauherr hierfür mit seinem gesamten Vermögen.
Die Bauleistungsversicherung, auch bekannt als Bauwesenversicherung, dient vordergründig dem Schutz der bereits fertig gestellten Gebäudeteile und sichert darüber hinaus gelagertes Baumaterial, Werkzeuge und Maschinen gegen Zerstörung, Diebstahl, Vandalismus und Unwetterschäden. Der dritte Versicherungstyp im Bunde ist die Bauhelferversicherung. Sie schützt diejenigen Personen, die auf der Baustelle helfen, vor Unfällen und Verletzungen. Bauherren sollten bedenken, dass Helfer aus dem Freundes- und Bekanntenkreis bei der Berufsgenossenschaft auch dann angemeldet werden müssen, wenn sie unentgeltlich helfen. Die Berufsgenossenschaft leistet im Fall von erlittenen Schäden zwar eine gewisse Grundsicherung, sollte aber in jedem Fall durch eine Bauhelferversicherung ergänzt werden, um das Risiko erheblicher Schäden abzuwenden.
Die Bauleistungsversicherung, auch bekannt als Bauwesenversicherung, dient vordergründig dem Schutz der bereits fertig gestellten Gebäudeteile und sichert darüber hinaus gelagertes Baumaterial, Werkzeuge und Maschinen gegen Zerstörung, Diebstahl, Vandalismus und Unwetterschäden. Der dritte Versicherungstyp im Bunde ist die Bauhelferversicherung. Sie schützt diejenigen Personen, die auf der Baustelle helfen, vor Unfällen und Verletzungen. Bauherren sollten bedenken, dass Helfer aus dem Freundes- und Bekanntenkreis bei der Berufsgenossenschaft auch dann angemeldet werden müssen, wenn sie unentgeltlich helfen. Die Berufsgenossenschaft leistet im Fall von erlittenen Schäden zwar eine gewisse Grundsicherung, sollte aber in jedem Fall durch eine Bauhelferversicherung ergänzt werden, um das Risiko erheblicher Schäden abzuwenden.
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