Weniger Gehalt für Banken Manager per Gesetz?
Kategorie: Finanzen
Das Ansehen deutscher Banker hat durch die Finanzkrise und die damit notwendig gewordene staatliche Rettungshilfe schon erheblich gelitten. Doch auch nach der Krise, die im Übrigen eigentlich noch nicht bewältigt ist, bemühen sich Deutschlands Banken-Manager darum ihr negatives Image weiter zu pflegen.
Gesetzeslücke für hohe Gehälter genutzt - aus Steuergeldern
Wie bekannt wurde sind wiedermal saftige Gehälter geflossen. Und das obwohl viele Banken vor kurzem erst durch Steuermilliarden den Kopf aus der Schlinge ziehen und das Finanzsystem vor dem Kollaps bewahrt werden konnte. Die Vorstandsgehälter staatlich unterstützter Banken wurden gesetzlich auf 500.000 Euro pro Jahr festgesetzt, so dass hier auf jeden Fall ein Einschnitt zu verzeichnen war. Anders sieht es in der zweiten Führungsreihe der Kreditinstitute aus. Hier gilt die gesetzliche Deckelung nicht, so dass weiterhin hohe Summen als Gehälter der Manager ausgezahlt werden können. Dies ist jetzt so geschehen, was zur Folge hat, dass sich etwa 200 Banker deutschlandweit wieder auf Jahresgehälter von über 500.000 Euro freuen dürfen. Oftmals sei ein hohes Gehalt auch bei Krisenbanken nötig, um Top-Leute zu halten. Das jetzige Ausmaß der Zahlungen schießt aber deutlich über dieses Ziel hinaus. Auch bei Regierung und Bevölkerung stößt dies auf Unverständnis und zeigt dass es den Bank-Managern oftmals an der nötigen Sensibilität fehlt. In der Politik wird das auch aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass es schon etwas anderes sei bei einer staatlich geretteten Bank zu arbeiten, als bei einer die keine Unterstützung durch Steuergelder erfahren habe. Man müsse in Zukunft überlegen, ob man schärfere Gesetze etablieren müsse, da es in der Vergangenheit schon öfter zu solchen Nichtreaktionen gekommen sei, wenn man an die Vernunft und die Nachhaltigkeit der Banken appelliert hatte.Ausweitung der Haftung für Manager
Als Ausweg könnte hier eine ausgeweitete Haftung für Banken-Manager und eine Heraufsetzung der Verjährungsfristen von bisher fünf auf dann zehn Jahre dienen. Erst wenn die Begünstigten persönlich für etwaige Risiken und daraus resultierenden Verlusten haften müssten, und diese Haftug von ihrem Zeitraum her deutlich verlängert würde, könnte erreicht werden, dass wieder Vernunft, Nachhaltigkeit und auch Anlegervertrauen in die Branche zurückkehren.Bild: Skyline Frankfurt von Moe_
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