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Atomkraftwerke in Deutschland - Merkel stoppt Laufzeit für Deutsche AKW

Kategorie: Strom

Bis nach Deutschland wird sich die Radioaktivität aus dem japanischen Atomkraftwerk Fukushima 1 laut Experten nicht ausbreiten. Dennoch hinterlässt der Atomunfall im fernen Japan bereits jetzt Eindruck bei der Bundesregierung, die deshalb eine dreimonatige Aussetzung der Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke beschlossen hat.



Atomkraftwerke in Deutschland - Merkel stoppt Laufzeit für Deutsche AKW



Berlin – Während in Japan die Situation im Atomkraftwerk Fukushima 1 weiterhin äußerst kritisch ist und eine radioaktive Wolke auf die Hauptstadt Tokio zusteuert, hat die Bundesregierung bereits ihre Lehren aus dem Atomunfall gezogen und mit sofortigen Maßnahmen auf die Ereignisse reagiert. Bereits gestern verkündete Bundeskanzlerin Merkel eine dreimonatige Aussetzung der AKW- Laufzeitenverlängerung, heute nun wurde sie in ihren Ausführungen nach einer Gesprächsrunde mit den für die Bundesländer mit Atomkraftwerken zuständigen Ministerpräsidenten noch einmal konkreter.

Merkel plant vorübergehende Abschaltung von sieben AKW



Sieben Atomkraftwerke, allesamt vor 1980 erbaut, sollen zumindest für drei Monate abgeschaltet und innerhalb dieses Zeitraums grundlegend auf Sicherheitsmängel geprüft werden. Auch alle anderen deutschen Atomkraftwerke werden einer Untersuchung unterzogen, bleiben jedoch zeitgleich am Netz. Durch die Abschaltung von sieben Kraftwerken (z.B. Neckarwestheim I, Brunsbüttel) entstehen keine Versorgungsengpässe beim Strom.

Aussetzung von AKW- Laufzeitverlängerung rechtmäßig?



Bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen beruft sich Merkel auf eine „staatliche Anordnung aus Sicherheitsgründen.“ Rechtsexperten diskutieren nun jedoch, ob diese Begründung für die Aussetzung der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ausreicht. Diese führte die schwarz-gelbe Bundesregierung im Oktober 2010 per Gesetz ein, weshalb, laut mancher Juristen, selbst das vorübergehende Aussetzen der Laufzeitverlängerung mit einer Gesetzesänderung beschlossen werden müsste. Die Regierung setzt jedoch bei ihrem Vorgehen bislang auf ein Entgegenkommen der AKW-Betreiber. Sollten diese das Moratorium für die Laufzeitverlängergung und damit verbundene finanzielle Verluste nicht akzeptieren, dürfte es zu einem Kräftemessen zwischen Regierung und Betreiber vor Gericht kommen.



Bild: Tricastin von dierk schaefer, bearbeitet von Tarifo.de - CC BY 2.0.