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Gaspreis-Erhöhung: 300.000 Gas-Kunden vom GASAG -Streit betroffen

Kategorie: Gas

Berlin, 19.11.2009 – Auch die zweite Gesprächsrunde zwischen Verbraucherschützern und dem Gasanbieter GASAG ist gescheitert. Nun wird der seit vier Jahren andauernde Streit um die umstrittenen Preiserhöhungen erneut vor Gericht ausgetragen. Die Verbraucherzentrale Berlin bereitet sich auf eine Sammelklage gegen das Unternehmen vor. Zusammen mit betroffenen Kunden soll mittels Einziehungsklage eine Entschädigung erzwungen werden.



Die umstrittene Gaspreis-Erhöhung der Berliner GASAG von 2005 beschäftigt nun schon seit Jahren die Justiz. So hat das Landgericht Berlin bereits am 20. Juni 2006 entschieden, dass die Preiserhöhung nicht rechtmäßig und somit unwirksam ist. Der Bundesgerichtshof erklärte mit seinem Urteil vom 15. Juli 2009 nochmals einseitige Preiserhöhungs-Klauseln im GASAG-Gastarif „Aktiv“ für nicht wirksam. Schließlich beinhalteten diese Regelungen nur ein Recht auf Preiserhöhungen – jedoch keine Verpflichtung, sinkende Kosten in Form geringerer Gaspreise an die Kunden weiterzugeben. Die (inzwischen von der GASAG in Sonderverträgen nicht mehr verwendete) Klausel würde die Kunden unangemessen benachteiligen und sei daher unwirksam.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Berlin können zumindest alle jene, die unter Vorbehalt die Preiserhöhungen vom 1. Oktober 2005 und 1. Januar 2006 gezahlt haben, auf eine Erstattung der zuviel gezahlten Beträge hoffen. Die Verbraucherschützer erwarten nun eine Prozesslawine gegen den Gasanbieter in Berlin. Doch damit die Forderungen aus dem Jahr 2005 nicht verjähren, sollten die Betroffenen bis zum Jahresende einen Mahnbescheid beantragen. Und das kann sich lohnen: einige Kunden haben Anspruch auf bis zu 4.670 Euro.

Die GASAG indes sieht keinen Grund, irgendwas zurückzuzahlen. Unternehmenssprecher Klaus Haschker betont, kein Gaskunde hätte zu viel gezahlt. Vielmehr seien die Entgelte stets angemessen und Preisvorteile an den Verbraucher weitergereicht worden. Der Gasanbieter habe sich somit fair gegenüber seinen Kunden verhalten.

Nicht nur die 50.000 Sondervertragskunden, die unter Vorbehalt gezahlt haben, sehen das anders. Daniel Buchholz, umweltpoltischer Sprecher der SPD-Fraktion, hat nun die GASAG aufgefordert, allen betroffenen Verbrauchern aus Kulanzgründen zumindest anteilig die Beiträge zu erstatten. Ob es dazu kommt, wird im kommenden Jahr das Bundesgerichtshof entscheiden müssen.