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Tierhalterhaftpflicht: Gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig?

Kategorie: Finanzen

Richtet ein Haustier gegenüber einem Dritten einen Schaden an, dann muss der Besitzer mit seinem gesamten Vermögen hierfür aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt, entgegen den Vorstellungen vieler Verbraucher, solche Schäden nicht. Die Risiken für entsprechende Vorfälle sind vielfältig. Entwischt beispielsweise ein Hund von zuhause oder macht sich während eines Spaziergangs von der Leine los, dann drohen zahlreiche Gefahren. Überquert der Hund beispielsweise eine Straße und veranlasst so einen Autofahrer zu einer unerwarteten Bremsung, dann hat der Hundebesitzer für die entstandenen Schäden zu haften. Diese Haftung kann sich sowohl auf Sach- als auch auf Personenschäden beziehen und bedeutet für den unversicherten Tierhalter nicht selten den wirtschaftlichen Ruin.

Während in weiten Teilen von Deutschland keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterversicherung besteht, gelten seit Januar 2010 in Berlin und Hamburg zumindest für als gefährlich eingestufte Hunde entsprechende Vorschriften über den Abschluss der Versicherung. Wer sich hieran nicht hält, dem drohen Bußgelder. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sollte jeder verantwortliche Tierhalter eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um nicht nur finanzielle Folgen für sich selber abzuwenden sondern auch dem Geschädigten zu einem umfassenden Schadenersatz zu verhelfen. Die Tarife für Tierhalterhaftpflicht Versicherungen am Markt können sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Der Versicherungs-Vergleich per Internet zeigt interessierten Tierhaltern auf einen Blick die günstigsten Versicherungen, Anbieter, Leistungen und Konditionen und verhilft ihm dadurch zu einem optimalen und vor allem bezahlbaren Versicherungsschutz.