Verbraucherzentrale NRW empfiehlt TelDaFax-Kunden Zusicherung der Stromversorgung
Kategorie: Strom
Die 3.000 TelDaFax-Kunden, die von der Kündigung der Lieferanten-Rahmenverträge seitens des Netzbetreibers Enervie betroffen sind, sollten sich die Weiterversorgung mit Strom und Gas zusichern lassen.
Hagen - Um sicherzugehen, dass Kunden von Stromanbieter TelDaFax über den 1. März 2011 hinaus weiter mit Strom und Gas beliefert werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW das Einfordern einer schriftliche Bestätigung beim Stromanbieter. Aufgrund zu spät bezahlter Rechnungen über die Nutzung der Stromleitungen von Enervie, hat der Netzbetreiber dem Stromanbieter TelDaFax den Lieferanten-Rahmenvertrag gekündigt. Als Folge dessen überschlugen sich die Nachrichtenmeldungen in den letzten Tagen und bis vor kurzem ist noch keine eindeutige Lösung über die Weiterversorgung von 3.000 TelDaFax-Kunden gefunden worden. Momentan stehen das Troisdorfer Unternehmen TelDaFax und Enervie über die nahtlose Weiterbelieferung in Verhandlungen. Beide Unternehmen sind optimistisch, dass eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.
Die Verbraucherzentrale in NRW rät den betroffenen Stromkunden dennoch, TelDaFax eine Frist bis zum 25. Februar zu setzen. Ein kostenloser Musterbrief ist in der Hagener Beratungsstelle oder im Internet erhältlich. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Zusicherung der Weiterversorgung mit Strom, können die Verbraucher ihren Stromvertrag mit TelDaFax vorsorglich kündigen. Für den Stromkunden springt dann die gesetzliche Grundversorgung der meist örtlichen Stadtwerke ein. Diese ist zum Nachteil der Verbraucher teurer als der vereinbarte Sondertarif mit TelDaFax. Im Falle eines Versorgungsstopps mit Strom aufgrund von ungeklärten Zuständigkeiten, hat die Verbraucherzentrale TelDaFax dazu aufgefordert, Schadenersatzleistungen zu tätigen.
Bild: Stromkasten von depone, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
Hagen - Um sicherzugehen, dass Kunden von Stromanbieter TelDaFax über den 1. März 2011 hinaus weiter mit Strom und Gas beliefert werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW das Einfordern einer schriftliche Bestätigung beim Stromanbieter. Aufgrund zu spät bezahlter Rechnungen über die Nutzung der Stromleitungen von Enervie, hat der Netzbetreiber dem Stromanbieter TelDaFax den Lieferanten-Rahmenvertrag gekündigt. Als Folge dessen überschlugen sich die Nachrichtenmeldungen in den letzten Tagen und bis vor kurzem ist noch keine eindeutige Lösung über die Weiterversorgung von 3.000 TelDaFax-Kunden gefunden worden. Momentan stehen das Troisdorfer Unternehmen TelDaFax und Enervie über die nahtlose Weiterbelieferung in Verhandlungen. Beide Unternehmen sind optimistisch, dass eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.
Kunden sollten TelDaFax Frist setzen
Die Verbraucherzentrale in NRW rät den betroffenen Stromkunden dennoch, TelDaFax eine Frist bis zum 25. Februar zu setzen. Ein kostenloser Musterbrief ist in der Hagener Beratungsstelle oder im Internet erhältlich. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Zusicherung der Weiterversorgung mit Strom, können die Verbraucher ihren Stromvertrag mit TelDaFax vorsorglich kündigen. Für den Stromkunden springt dann die gesetzliche Grundversorgung der meist örtlichen Stadtwerke ein. Diese ist zum Nachteil der Verbraucher teurer als der vereinbarte Sondertarif mit TelDaFax. Im Falle eines Versorgungsstopps mit Strom aufgrund von ungeklärten Zuständigkeiten, hat die Verbraucherzentrale TelDaFax dazu aufgefordert, Schadenersatzleistungen zu tätigen.
Bild: Stromkasten von depone, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
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