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Stromanbieter SorglosStrom kassiert Einstweilige Verfügung

Kategorie: Strom

Die Städtische Werke AG aus Augsburg hat vor Gericht gegen den Stromanbieter SorglosStrom eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Grund für diesen Beschluss waren Kundentäuschungen bei Haustürgeschaften von SorglosStrom.



Stromanbieter SorglosStrom kassiert Einstweilige Verfügung



Kassel - SorglosStrom darf keine wahrheitswidrigen Äußerungen mehr bei Haustürgeschäften machen, sonst droht eine Strafe von 250.000 Euro. Zu diesem Beschluss ist das Landgericht in Kassel gekommen und hat auf Antrag vom geschädigten Wettbewerber, die Städtische Werke AG, eine einstweilige Verfügung gegen Stromanbieter SorglosStrom erlassen. Hintergrund dieser gerichtlichen Auseinandersetzung ist das wettbewerbswidrige Verhalten eines Vertriebsmitarbeiters von SorglosStrom an der Haustür von potentiellen Kunden. Anfang des Jahres hatte dieser Mitarbeiter behauptet, im Namen der Städtischen Werke Kassel unterwegs zu sein und mit den Hausbewohnern einen neuen Stromliefervertrag, allerdings mit SorglosStrom und nicht wie vom Ehepaar angenommen mit den Stadtwerken, abgeschlossen.

Kein fairer Wettbewerb um Stromkunden



SorglosStrom hat sich bisher nicht nur in Kassel eine einstweilige Verfügung eingeholt. Doch auch in Rostock, Halle und Darmstadt stand der Stromanbieter wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in der Kritik. Vertriebsmitarbeiter mit ihren irreführenden Behauptungen an der Haustür veranlassten auch hier die Beschlüsse der Gerichte. Deshalb gehen die Städtischen Werke davon aus, dass die Praktiken von SorglosStrom gewollt sind, um im hart umkämpften Strommarkt Kunden zu gewinnen.



Bild: Powerlines von mandiberg, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.