FlexStrom: Stromanbieter verklagt
Kategorie: Strom
Alle Jahre wieder erhöhen viele Stromanbieter ihre Strompreise. Dabei hat sich FlexStrom beim Landgericht Berlin nun eine Klage eingehandelt, da das Unternehmen laut der Verbraucherzentrale Hamburg ihre Kunden nicht ordnungsgemäß von der Strompreiserhöhung in Kenntnis gesetzt hätte.
Berlin – Der Berliner Stromanbieter FlexStrom hatte vor ein paar Jahren für Furore gesorgt, als sie die sogenannten Prepaid-Strompakete auf den deutschen Markt einführten. Mittlerweile bietet der Stromversorger auch verbrauchsabhängige Stromtarife an. Manche dieser Tarife enthalten eine Preisgarantie, d.h. sie garantieren in der Regel einen festen Strompreis über drei Monate mit der Option auf eine Verlängerung auf zwölf Monate. Kurz vor Ablauf dieser dreimonatigen Frist schickte der Stromanbieter seinen Kunden einen Bescheid zur Erhöhung der Strompreise, der allerdings wie ein Flyer aussah und nur versteckt Informationen zur bevorstehenden Preissteigerung enthielt. Aufgrund diesen Formats schenkten viele dem Blatt keine weiter Bedeutung und entsorgten die vermeintlichen Werbung ohne sie gelesen zu haben im Müll. Dadurch verpassten die FlexStrom-Kunden ihre Kündigungsfrist und stimmten der Preiserhöhung dadurch indirekt zu. Da dies jedoch nach Auffassung der Verbraucherschützer mit unlauteren Mitteln geschah legte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage ein.
FlexStrom unterschrieb nach Abmahnung der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung. Die Klage der Verbraucherzentrale dient dem Zweck, dass sich der Stromanbieter künftig verpflichtet, die Strompreiserhöhung deutlich als solche zu machen und ihre Kunden bei eventuellen Preisänderungen Darauf hinzuweisen, dass dies nur auch im Falle einer Zustimmung geschieht. Etwaig gezahlte erhöhte Strompreise können von den Verbrauchern zurückgefordert werden.
Bild: My gavel von LoopZilla, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
Berlin – Der Berliner Stromanbieter FlexStrom hatte vor ein paar Jahren für Furore gesorgt, als sie die sogenannten Prepaid-Strompakete auf den deutschen Markt einführten. Mittlerweile bietet der Stromversorger auch verbrauchsabhängige Stromtarife an. Manche dieser Tarife enthalten eine Preisgarantie, d.h. sie garantieren in der Regel einen festen Strompreis über drei Monate mit der Option auf eine Verlängerung auf zwölf Monate. Kurz vor Ablauf dieser dreimonatigen Frist schickte der Stromanbieter seinen Kunden einen Bescheid zur Erhöhung der Strompreise, der allerdings wie ein Flyer aussah und nur versteckt Informationen zur bevorstehenden Preissteigerung enthielt. Aufgrund diesen Formats schenkten viele dem Blatt keine weiter Bedeutung und entsorgten die vermeintlichen Werbung ohne sie gelesen zu haben im Müll. Dadurch verpassten die FlexStrom-Kunden ihre Kündigungsfrist und stimmten der Preiserhöhung dadurch indirekt zu. Da dies jedoch nach Auffassung der Verbraucherschützer mit unlauteren Mitteln geschah legte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage ein.
Künftig erkennbare Preisänderungen bei FlexStrom
FlexStrom unterschrieb nach Abmahnung der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung. Die Klage der Verbraucherzentrale dient dem Zweck, dass sich der Stromanbieter künftig verpflichtet, die Strompreiserhöhung deutlich als solche zu machen und ihre Kunden bei eventuellen Preisänderungen Darauf hinzuweisen, dass dies nur auch im Falle einer Zustimmung geschieht. Etwaig gezahlte erhöhte Strompreise können von den Verbrauchern zurückgefordert werden.
Bild: My gavel von LoopZilla, CC-BY-SA - bearbeitet von Tarifo.de.
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