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SEPA größtenteils erfolgreich umgesetzt - Schonfrist bis August 2014

Kategorie: Finanzen

Seit dem 1. Februar gilt auch für deutsche Firmen und Vereine die Pflicht, für alle Bankgeschäfte das SEPA-Verfahren zu nutzen. Obwohl das System erst einmal eine Umgewöhnung für viele Bankkunden darstellt, ist die Umstellung nach Meinung der deutschen kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände bisher sehr gut verlaufen. Für Unternehmen und Vereine, die es bisher versäumt haben, gibt es zudem eine gute Nachricht: Es gilt eine Fristverlängerung bis Anfang August.

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Deutschland stellt um

Der Begriff SEPA steht für Single Euro Payments Area und beschreibt damit praktisch einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Das Ziel des neuen Systems ist daher eine Vereinheitlichung der Bankvorgängen wie Lastschriften oder Überweisungen. Durch die Anpassung der Kontonummer und Bankleitzahl soll nun zum Beispiel eine Überweisung in den 33 SEPA-Staaten innerhalb eines Werktages stattfinden. Aufgrund der Tatsache, dass die Umstellung mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden ist, hatten viele Beobachter befürchtet, dass es zu chaosartigen Zuständen nach dem 1. Februar kommen könnte. Dies ist in Deutschland jedoch ausgeblieben. Bei einer Umfrage des Regensburger Forschungsinstitut Ibi zeigte sich, dass viele Firmen schon sehr weit fortgeschritten sind. So gaben rund 50 Prozent der Befragten an, dass sie die Umstellung bereits vollständig vollzogen hätten. Zudem fühlt sich die Mehrheit bereit für das neue System. Bei der Frage "Wie gut fühlen sie sich gerüstet", wurde auf einer Skala von 1 bis 10 der Durchschnittswert 8,4 gemessen. Dies ist eine Steigerung von über 2,5 Punkten im Vergleich zur letzten Befragung im August 2013. Unternehmen, die noch nicht vollständig auf SEPA umgestellt haben, müssen allerdings nicht mit Sanktionen oder Strafen rechnen. Allerdings kann man sehr schnell Probleme mit der eigenen Liquidität bekommen, wenn die gewünschten Abbuchungen nicht mehr durchgeführt werden können, von dem zusätzlichen Aufwand für die Buchhaltung ganz zu schweigen. Hat man es als Unternehmen bisher versäumt auf das neue Verfahren umzustellen, bleibt einem jedoch noch eine Gnadenfrist.

Schonfrist für Unternehmen und Vereine bis August

Sechs Monate ist die Frist, die das EU-Parlament in dieser Woche allen Nutzern einräumte, die eine Umstellung bisher nicht vorgenommen hatten. Grund dafür waren die besorgniserregenden Zahlen, welche durch die Europäischen Union ermittelt wurden. So hatten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in der EU erhebliche Schwierigkeiten damit, eine fristgerechte Umstellung vorzunehmen. Am 4. Februar stimmte das EU-Parlament daher für eine Verlängerung bis zum 1. August. Der ursprüngliche Plan sah vor, dass die Umstellung innerhalb von zwei Jahren hätte vollzogen sein müssen. Nun können betroffene Unternehmen noch einmal aufatmen, da Banken und Sparkassen andernfalls keine alten Überweisungen und Lastschriftverfahren mehr bearbeiten dürften. Die deutsche Kreditindustrie weißt jedoch daraufhin, dass es für Vereine und Unternehmen nicht automatisch bedeutet, dass die Umstellung nun verschoben wurde. Es liegt im Ermessen der Bank, ob sie eine alte Überweisung oder Lastschrift noch annimmt oder nicht. Daher wird in jedem Falle angeraten, die Umstellung möglichst bald vorzunehmen, falls dies noch nicht geschehen ist. Privatkunden sind von den Regelungen zudem erst einmal nicht betroffen. Sie können weiterhin den alten Weg wählen, wenn sie dies denn wünschen. Bis Anfang 2016 werden herkömmliche Überweisungen ebenso bearbeitet wie SEPA-Überweisungen. Ab 2016 gilt jedoch auch für Privatkunden das neue System, falls es nicht ebenfalls zu einer Fristverlängerung durch die Europäische Union kommt.

Bild: palm tree on an island von TORLEY, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de