Gasanbieter EWE: Weiter Streit mit Verbrauchern um Gaspreis-Rückzahlung
Kategorie: Gas
Der Oldenburger Gasanbieter EWE kann die Ansprüche seiner Kunden, die auf einen Gaspreis-Rückzahlung warten, nicht in der von den Verbrauchern gewünschten Zeit erfüllen. Die Bürgerinitiative Oldenbürger gegen Gaspreiserhöhungen kritisiert, dass EWE sich nicht bewegt, dabei hat der Gasversorger betroffenen Kunden zugesagt ihnen ein Vergleichsangebot wegen zu hoher Gaspreisen zu unterbreiten.
Die Forderungen der Sammelkläger betreffen den Zeitraum vor 2007. Im vergangenen Jahr hat sich der Gasanbieter mit vielen Kunden, die zu hohe Gaspreise gezahlt und geklagt hatten, geeinigt. Mit Hunderttausenden ist die EWE AG einig geworden, einige Streitfälle sind jedoch noch offen.
Nachdem die Kläger der Bürgerinitiative im vergangenen Jahr darauf verzichteten, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, akzeptierte die EWE ein Urteil des Oberlandgericht Oldenburg und versprach den Betroffenen, ihnen in absehbarer Zeit eine Vergleichsvereinbarung zu unterbreiten. Dass einige Gaskunden immer noch auf dieses Angebot warten müssen liegt einem Sprecher des Gasanbieters zufolge daran, dass derartige Vereinbarungen arbeits- und zeitaufwendig sind.
Vor der Liberalisierung des Gasmarktes war es für Verbraucher nicht möglich den Gasanbieter zu wechseln. Da es nur einen Gasversorger gab diktierte dieser die Preise. Viele Gasanbieter haben ihre Kunden in den vergangenen Jahren deshalb entschädigt. Heute sind derartigen Streitfällen unwahrscheinlich, denn Verbraucher haben mittlerweile die Wahl zwischen vielen Gasanbietern. Verlangt ein Versorger hohe Gaspreise, oder erhöht er seine Preise stark, dann können Verbraucher einfach zu einem günstigen Gasanbieter wechseln.
Bild: DSC04041 von Karen Eliot, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.
Die Forderungen der Sammelkläger betreffen den Zeitraum vor 2007. Im vergangenen Jahr hat sich der Gasanbieter mit vielen Kunden, die zu hohe Gaspreise gezahlt und geklagt hatten, geeinigt. Mit Hunderttausenden ist die EWE AG einig geworden, einige Streitfälle sind jedoch noch offen.
EWE: Vergleichsvereinbarungen sind zeitaufwendig
Nachdem die Kläger der Bürgerinitiative im vergangenen Jahr darauf verzichteten, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, akzeptierte die EWE ein Urteil des Oberlandgericht Oldenburg und versprach den Betroffenen, ihnen in absehbarer Zeit eine Vergleichsvereinbarung zu unterbreiten. Dass einige Gaskunden immer noch auf dieses Angebot warten müssen liegt einem Sprecher des Gasanbieters zufolge daran, dass derartige Vereinbarungen arbeits- und zeitaufwendig sind.
Vor der Liberalisierung des Gasmarktes war es für Verbraucher nicht möglich den Gasanbieter zu wechseln. Da es nur einen Gasversorger gab diktierte dieser die Preise. Viele Gasanbieter haben ihre Kunden in den vergangenen Jahren deshalb entschädigt. Heute sind derartigen Streitfällen unwahrscheinlich, denn Verbraucher haben mittlerweile die Wahl zwischen vielen Gasanbietern. Verlangt ein Versorger hohe Gaspreise, oder erhöht er seine Preise stark, dann können Verbraucher einfach zu einem günstigen Gasanbieter wechseln.
Bild: DSC04041 von Karen Eliot, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.
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