Der Gasanbieter RWE hat angekündigt zum 1. August 2012 seinen Gaspreis zu erhöhen. Kunden des Energieunternehmens, der in Teilen Deutschlands als Grundversorger tätig ist, müssen nach Firmenangaben zwischen 3,9 Prozent und 8,4 Prozent mehr für ihr Gas bezahlen. Allein Gaskunden, die einen Tarif mit einer Preisgarantie besitzen, werden von den Kostensteigerungen beim Gaspreis verschont.
Der Grundversorgungstarif von RWE wird um insgesamt 0,54 Cent pro Brutto-Kilowattstunde (kWh) steigen. Ein Einfamilienhaus, das 20.000 kWh Erdgas im Jahr verbraucht, muss deshalb mit einer jährlichen Mehrbelastung in Höhe von 108 Euro rechnen. Der Grundpreis von RWE ändert sich hingegen nicht.
RWE will 2 Milliarden Euro vom Staat
Der Energiekonzern hat im letzten Jahr wegen des Atomausstiegs starke Gewinneinbrüche hinnehmen müssen. Nun strengt RWE vor dem Verfassungsgericht eine Klage gegen die Bundesregierung an. RWE sei durch den Atomausstieg ein Schaden von mindestens zwei Milliarden entstanden, den der Strom- und Gasanbieter nun einklagen will. Insgesamt könnten auf die Bundesregierung Schadensansprüche in Höhe von 15 Milliarden Euro zukommen. Wie auf dem Strommarkt, so lief auch das Gasgeschäft im letzten Jahr für RWE eher suboptimal.
RWE hat lange Lieferverträge mit Gazprom abgeschlossen. Aufgrund des milden Winters ist Erdgas auf dem Spot- und Terminmarkt an der Leipziger Energiebörse EEX jedoch vergleichsweise günstig. Anders als RWE können kleine und flexiblere Gasversorger stark von den Preisen an der Energiebörse profitieren.
Gasverbraucher können Gasverträge bei Preiserhöhungen und bei Grundversorgern kündigen
Die Gaspreise liegen zwischen den verschiedenen Anbietern stark auseinander, viel stärker als beim Strom. Verbraucher, die ihren Anbieter wechseln, können deshalb oft viel Geld sparen. Bei Gaspreiserhöhungen, wie der jetzigen von RWE, steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. In der Regel können Kunden nach Eingang der angekündigten Preiserhöhungen ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. Einem Grundversorger kann auch ohne Preiserhöhungen immer innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.
Bild: Neurath und Niederaußem von hAdamsky, CC BY-SA 2.0 - bearbeitet von Tarifo.de.
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